Gefahrgut + LQ
#21980
19.05.2016 13:02
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MaxiNowa
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Moin moin zusammen,
ich finde leider nicht den Passus und benötige Eure Mithilfe.
Ein Kunde hat einen Karton mit Limited Quantities. Leider hat er noch ein Druckgefäß UN 1066, 2.2, mit darin verpackt. Der Karton wiegt aber unter 30 Kg brutto.
1. Ich finde nicht den Passus bezüglich Verpackung von vollem Gefahrgut und Limited Quantities in die selbe Außenverpackung.
2. Kann eine Außenverpackung auch als Umverpackung fungieren?
Danke vorab!
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: MaxiNowa]
#21981
19.05.2016 14:14
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DJSMP
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Diese Konstellation funktioniert für micht nicht. Eine Außenverpackung LQ kann nicht gleichzeitig Umverpackung Regelversand sein.
Hier sollte man über die Definition der Umverpackung in Kapitel 1.2 --eine Umschließung, die für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung--- gehen.
Das Gas muss nach P200 verpackt werden. Daher ist die Gasflasche das Versandstück. Der Karton damit Umverpackung. Da diese nur Versandstücke aufnehmen kann, muss das LQ in dieser Umverpackung in einer anderen Außenverpackung sein.
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: MaxiNowa]
#21982
19.05.2016 17:22
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Gerald
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Hallo MaxiNowa, Ein Kunde hat einen Karton mit Limited Quantities. Leider hat er noch ein Druckgefäß UN 1066, 2.2, mit darin verpackt. Bei UN 1066 kann Kapitel 3.4 genutzt werden, aber die Menge ist auf 120 ml begrenzt, siehe Kapitel 3.2 unter UN 1066 Spalte 7a. Leider hast Du nicht geschrieben, wie groß das Druckgefäß ist! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Im Bezug Nutzung Kapitel 3.4 findest Du unter Abschnitt 3.4.11 "Umverpackung" was dabei beachtet werden muss. Denn da steht: "Wenn Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen in eine Umverpackung eingesetzt werden, gelten die Vorschriften des Abschnitts 5.1.2."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: Gerald]
#21983
23.05.2016 09:32
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MaxiNowa
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Moin moin,
danke schon einmal für die Antworten.
OK, das Beispiel mit dem Druckgefäß zielt leider etwas an meiner Fragestellung vorbei.
Ich finde keine passende Aussage zu LQ + "normalem" Gefahrgut in einer Außenverpackung. Ich habe gelernt, es muss getrennt werden. Erscheint mit aber unplausibel.
Beispiel: 1 Eimerchen Farbe (UN1263, 3, III, 5L) als LQ + 1 Eimerchen Farbe (UN1263, 3, III, 6L) als volles Gefahrgut.
Danke nochmals.
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: MaxiNowa]
#21984
23.05.2016 10:39
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felixaustria
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Guten Morgen!
wäre die Außenverpackung ein geprüfter Karton und als Verpackung für das Gefahrgut zugelassen könnte das meiner Meinung nach möglich sein.
Warum soll eine geprüfte Verpackung nicht gleichzeitig eine Außenverpackung für "begrenzte Menge" dienen?
Schöne Grüße!
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: MaxiNowa]
#21985
23.05.2016 21:43
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King_Louie_21
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Beispiel: 1 Eimerchen Farbe (UN1263, 3, III, 5L) als LQ + 1 Eimerchen Farbe (UN1263, 3, III, 6L) als volles Gefahrgut.
Hallo MaxiNowa, dieses neu ins Spiel gebrachte Beispiel erleichtert es mir, die dahinter stehende Frage zu verstehen und zu beantworten. Die Regelung in 1.1.3.4.2 ADR lautet: "Bestimmte gefährliche Güter können Freistellungen unterliegen, vorausgesetzt, die Vorschriften des Kapitels 3.4 werden erfüllt." Aber dann müssen alle Anforderungen erfüllt sein, ansonsten darf diese Freistellung nicht angewendet werden und es bleibt für dieses Versandstück nur der Regelversand mit vollem Programm. In der Konsequenz bedeutet dies, alle Innenverpackungen müssen den Vorgaben des Kapitels 3.4 entsprechen, damit sie gemeinsam als begrenzte Menge in eine Außenverpackung eigesetzt werden können und als Versandstück unter den Vorgaben des Kapitels 3.4 befördert werden können. In dem genannten Beispiel erfüllt der 6 L-Eimer nicht die Bestimmungen für begrenzte Mengen; deshalb fällt das gesamte Versandstück (alle Innenverpackungen unabhängig von der Größe samt zugehöriger Außenverpackung) dann aus meiner Sicht unter die Vorgaben des Regelversands. Schöne Grüße.
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: King_Louie_21]
#21986
06.06.2016 08:44
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Spedi
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Guten Morgen,
für mich ergibt sich aus Kapitel 3.4 kein Verbot auch "richtiges" Gefahrgut oder (was sicherlich im Versandhandel häufiger der Fall ist)ungefährliche Stoffe und Gegenstände mit in die Kiste zu packen, welche als Außenverpackung der begrenzten Mengen dient. Ich gebe King Louie recht, "alle Innenverpackungen müssen den Vorgaben des Kapitels 3.4 entsprechen", jedoch ist das "richtige Gefahrgut" keine Innenverpackung sondern ein fertiges Versandstück. Der Knackpunkt liegt für mich in der Kennzeichnung der Kiste, da die Aufschrift "Umverpackung" nicht auf die begrenzten Mengen zutrifft. Gleichzeitig Außenverpackung und Umverpackung ist so wohl nicht vorgesehen, deshalb würde ich die begrezten Mengen in eine gekennzeichnete (zusätzliche) Kiste packen und dann zusammen mit dem "richtigen Gefahrgut" in die Umverpackung einsetzen.
Gruß
Spedi
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: Spedi]
#21987
06.06.2016 23:08
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King_Louie_21
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für mich ergibt sich aus Kapitel 3.4 kein Verbot auch "richtiges" Gefahrgut oder (was sicherlich im Versandhandel häufiger der Fall ist)ungefährliche Stoffe und Gegenstände mit in die Kiste zu packen, welche als Außenverpackung der begrenzten Mengen dient. Ich gebe King Louie recht, "alle Innenverpackungen müssen den Vorgaben des Kapitels 3.4 entsprechen", jedoch ist das "richtige Gefahrgut" keine Innenverpackung sondern ein fertiges Versandstück. Hallo Spedi, wenn auf der Außenverpackung die LQ-Raute angebracht wird, dann befinden sich in der Kiste Innenverpackungen, die die Vorschriften für LQ erfüllen müssen. Ein 6 L-Eimer (UN 1263 VG III) ist als Innenverpackung für begrenzte Mengen nicht zulässig, selbst wenn dieser Eimer den Vorschriften für eine ADR/RID-Feinstblechverpackung entspricht oder eine UN-Codierung als Fass/Kanister aufweist und zusätzlich vielleicht auch noch mit Gefahrzetteln versehen ist. Ungefährliche Stoffe, die mit dem Gefahrgut verträglich sind, dürfen selbstverständlich zusammen mit Gefahrgut verpackt werden, vorausgesetzt, die Mengenobergrenze für das Versandstück wird beachtet. Dein Vorschlag mit 2 Versandstücken (1xLQ-Versandstück mit 3L-Innenverpackung, 1x6L-Versandstück als Regelgefahrgut) in 1 Umverpackung ist ein Ausweg aus dem hier diskutierten Dilemma. Es gibt noch eine weitere Variante: "Sparfüchse" möchten evtl. auf die Umverpackung verzichten und verpacken 2 Innenverpackungen (1x3L und 1x6L) gem. P001 in eine zusamengesetzte Verpackung. Als Außenverpackung eignet sich eine 4G-Kiste aus Pappe mit UN-Codierung. Ich habe dann nur 1 Versandstück (Regel-Gefahrgut) mit weniger Verpackungsmaterial (nur 1 Pappe-Kiste) und insgesamt weniger Etiketten/Kennzeichnungen. Schöne Grüße.
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Re: Gefahrgut + LQ
[Re: King_Louie_21]
#21988
08.06.2016 13:38
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DJSMP
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Nochmal zur Definition einer Umverpackung: Die nimmt VERSANDSTÜCKE auf. Und eine Innenverpackung LQ ist kein Versandstück. Eine Umverpackung kan nicht gleichzeitig ein Versandstück bzw. eine Außenverpackung sein!
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