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Überseecontainer im Straßenverkehr #22095 15.06.2016 16:24
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Hallo zusammen,

was muss beachtet werden, wenn ein Überseecontainer auf einem Fahrzeug für den Gefahrguttransport im Straßenverkehr verwendet werden soll.
Gilt hier auch die container safety convention? Da hier von grenzüberschreitendem Verkehr, nicht aber explizit Seeverkehr gesprochen wird, bin ich mir da jetzt gar nicht sicher.
Vielen Dank für eure Hinweise.


Viele Grüße,
Hawkeye
Re: Überseecontainer im Straßenverkehr [Re: Hawkeye] #22096 16.06.2016 10:15
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Hallo, die Begriffsbestimmung für Großcontainer (= Überseecontainer) in 1.2.1 der Binnenverkehrsträger verweist auf das CSC. Für die Kennzeichnung etc. gelten ganz normal die entsprechenden Verkehrsträgervorschriften einschl. Kombiverkehr und Begasung.
Gruß
M.A.T.

Re: Überseecontainer im Straßenverkehr [Re: M.A.T.] #22097 16.06.2016 12:33
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Hallo Mat,

danke soweit.
Es geht mir eher um die Prüffristen. Sind die Container im Straßenverkehr (außer evtl. nach Betriebssicherheitsverordnung) überhaupt prüfpflichtig?


Viele Grüße,
Hawkeye
Re: Überseecontainer im Straßenverkehr [Re: Hawkeye] #22098 16.06.2016 12:45
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Hallo, Hawkeye,
ich denke mal, daß hier 7.1.3 ADR usw. greift. Dann natürlich auch die entsprechenden Prüfungen, bzw. ACEP oder IMDG 1.1.2.3.1. oder CTU-Guide [http://www.ecomed-storck.de/Gefahrgut/Verkehrstraegeruebergreifende-Fachinformationen/CTU-Guide-Softcover.html] 1.2.1 mit Hinweis auf die 5 Jahre bzw. 30 Monate nach CSC. Auf dem Container sind ja die entsprechenden Schilder angebracht.
Unabhängig davon die einzelfallweise Begutachtung nach zB 7.1.4 ADR usw. sowie die Erinnerung an den gerne übersehenen § 4 (2) GGVSEB.
Gruß
M.A.T.

Re: Überseecontainer im Straßenverkehr [Re: M.A.T.] #22099 21.06.2016 09:27
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Vielen Dank :-)


Viele Grüße,
Hawkeye

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