Hallo Frank,
der GB die Pflicht hat sich regelmäßig weiterzubilden.
Auf die Mindestanforderung der Schulung ist M.A.T. in seinem Beitrag schon eingegangen.
Aber ich bin der Meinung ein Gefahrgutbeauftragter hat sich ständig weiterzubilden, dass muss ja nicht unbedingt der Besuch einer Schulung sein, aber er sollte z.b. schon regelmäßig in den Bundesanzeiger sehen. Denn wie will er sonst Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen mitbekommen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Eine andere Quelle wäre noch die News auf der Seite der "Gefährlichen Ladung" oder die Newsletter der IHK Schwaben bzw. Anderer Anbieter.