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Pflicht des GB sich weiterzubilden #22100 16.06.2016 10:10
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Frank D. Offline OP
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Hallo Kollegen,

mich würde einmal interessieren ob der GB die Pflicht hat sich regelmäßig weiterzubilden.
Also beispielsweise aller 2 Jahre eine Schulung oder Infoveranstaltung zu besuchen.

Frank D.

Re: Pflicht des GB sich weiterzubilden [Re: Frank D.] #22101 16.06.2016 10:26
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M.A.T. Offline
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Hallo, Frank D,
die Mindestanforderung ist die Schulung alle 5 Jahre nach GbV iVm 1.8.3 ADR usw.
Aus § 9 (2) GbV ergibt sich, daß er sich um Vorschriftenänderungen kümmern (können) muß, weil er sonst die in § 8 (1.8.3.3 ADR usw.) genannten Aufgaben (analog zu 1.3.2.4) nicht erfüllen kann.
Sinngemäß so auch Holzhäuser/Meyer, Gb-Tools, Beiheft S. 38 [http://www.ecomed-storck.de/Gefahrgut/Verkehrstraegeruebergreifende-Fachinformationen/GB-Tools-CD-Grundversion.html]
Gruß
M.A.T.

Re: Pflicht des GB sich weiterzubilden [Re: Frank D.] #22102 16.06.2016 15:47
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Gerald Offline
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Hallo Frank,

Antwort auf
der GB die Pflicht hat sich regelmäßig weiterzubilden.


Auf die Mindestanforderung der Schulung ist M.A.T. in seinem Beitrag schon eingegangen.

Aber ich bin der Meinung ein Gefahrgutbeauftragter hat sich ständig weiterzubilden, dass muss ja nicht unbedingt der Besuch einer Schulung sein, aber er sollte z.b. schon regelmäßig in den Bundesanzeiger sehen. Denn wie will er sonst Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen mitbekommen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Eine andere Quelle wäre noch die News auf der Seite der "Gefährlichen Ladung" oder die Newsletter der IHK Schwaben bzw. Anderer Anbieter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Pflicht des GB sich weiterzubilden [Re: Gerald] #22103 17.06.2016 07:54
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Frank D. Offline OP
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Vielen Dank für die Antworten.
So in etwa, habe ich mir das auch gedacht.


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