Hallo,
wir verschicken/empfangen benzinöse Lösungen in zugelassenen Fässern und verwenden diese immer wieder für das gleiche Produkt. Außer eine Sichtprüfung (Beschädigung / Anhaftungen / Sauberkeit) wird keine weitere Prüfung an den Fässern vor der Wiederverwendung durchgeführt.Im ADR habe ich auch keine weitere Verpflichtung gefunden.
Weiss jemand mehr ? Müssen wir mehr prüfen ? Empfehlung, die Fässer zu nummerieren und die Prüfung zu dokumentieren ?
Gruß
Sirius