Hallo, Sonnenblume
das lese ich genau wie Sie. Falls für die Gase Kl. 2 die 13 vorgeschrieben ist, kann man im Gefahrgutschlüssel [http://www.ecomed-storck.de/Feuerwehr-Brandschutz/Feuerwehr/Gefahrgut-Schluessel-online-Online-Produkt.html] die Angabe zum Rangierzettel finden. Ich halte 5.4.1.1.1 RID allerdings für eine Minimalvorschrift, die zusammen mit 5.4.1.2.5.2 zu lesen ist. Den Rangierzettel würde ich also als "Maßnahme" im Papier aufnehmen.
Gruß
M.A.T.