Hallo, Wolfgang,
eine kleine Erleichterung gibt es für bestimmte Spraydosen nach 6.2.4.2.3.2.
Sodann für r/a Stoffe auf / in Personen (1.5.1.4).
Sodann für med. Geräte ohne Flüssigkeit (2.6.3.2.3.3).
Wahrscheinlich gehen Sie aber in Richtung UN 1293? Dazu gibt es die recht weitgehende Freistellung nach SV 904 und die teilweise nach SV 955.
Außerdem für UN 1851 die begrenzte Menge von 100 ml.
Die Mengen zu UN 3248 / 3249 greifen bei Ihnen wohl nicht, da sicher viel mehr als "gebrauchsfertig"? Die zugehörigen SV 220 bis 223 sehen nicht vielversprechend aus, aber vielleicht die begrenzten Mengen zwischen 500 g und 5 L oder die freigestellten mit E1 bis E4? Immerhin wären das zwischen 1 und 30 ml je Innenverpackung.
Sonst fällt mir auch nichts weiter ein. Die einzelhandelsgerechten Verpackungen werden ja auch nicht als solche über See verschickt, sondern wohl immer in großen Chargen. Darum, vermute ich, gibt es im IMDG keine SV 601-Entsprechung.
Viel Erfolg.
M.A.T.