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Ionisationsrauchmelder #22145 01.07.2016 12:28
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten,

wir müssen demnächst Ionisationsrauchmelder der Kl. 7 transportieren.
Dazu habe ich zum Beförderungspapier folgende Angaben gemacht:
UN 2910 Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück - begrenzte Stoffmenge, 7,(E) Americium 241, Americiumoxid, fest, Kategorie I - weiß
...dann natürlich noch die Anzahl d. Versandstücke, die Gesamtmenge und Absender + Empfänger.
Sind die Angaben für das Beförderungspapier somit vollständig?

Vielen Dank schon mal vorab.


Viele Grüße

Dieter
Re: Ionisationsrauchmelder [Re: Dieter2010] #22146 01.07.2016 13:20
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aw_ Offline
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Moin,
Die Melder sind Fabrikate - somit UN2911
warum Kategorie I weiß?
Wieviel Aktivität haben die Melder in Bq.?
Unter 10.000 Bq ist sogar eine Komplettbefreiung möglich (Spalte 5, Tab. 2.2.7.2.2.1)
gruss..aw

Re: Ionisationsrauchmelder [Re: aw_] #22147 04.07.2016 08:32
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Dieter2010 Offline OP
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Moin, Moin,
zuerst muss ich erwähnen, dass ich bis dato noch nie etwas mit Klasse 7 zu tun hatte.

Aber stimmt, natürlich sind die I-Melder UN 2911.
Die Kategorie I - weiß sind auf einer älteren Form einer Strahlenschutzanweisung angegeben. Benötigt man diese Angabe etwa nicht?
Muss ich überhaupt Americiumoxid, fest angeben oder genügt Americium 241 ??

Also demnach würde mein Eintrag im Bef. Papier für die I-Melder lauten:
UN 2911 Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück - Instrumente oder Fabrikate, 7, Americium 241 ... wäre das so in Ordnung?

Das Versandstück würde ich mit "UN 2911" "Radioaktiv" und "Umverpackung" beschriften ... müsste doch auch in Ordnung sein, oder ??

Eine Komplettbefreiung ist leider nicht möglich, da wir über 10.000 Bq liegen.


Viele Grüße

Dieter
Re: Ionisationsrauchmelder [Re: Dieter2010] #22148 04.07.2016 09:29
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aw_ Offline
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Moin Dieter,
Antwort auf
Also demnach würde mein Eintrag im Bef. Papier für die I-Melder lauten:
UN 2911 Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück - Instrumente oder Fabrikate, 7, Americium 241 ... wäre das so in Ordnung?


Ja, "Instrumente oder" weglassen, hast ja Fabrikate. Ansonsten Angaben gem. ADR 5.1.5.4.2 würden eigentlich reichen, also: UN2911, Abs + Empf, kann aber gerne mehr sein.

Antwort auf
Das Versandstück würde ich mit "UN 2911" "Radioaktiv" und "Umverpackung" beschriften ... müsste doch auch in Ordnung sein, oder ??


Gem. ADR 5.1.5.4.1: UN2911, Abs und/oder Empf, höchstzulässige Bruttomasse, sofern 50 kg überschritten sind. Gilt für das Versandstück, nicht für die Umverpackung!
Gruss..aw

Re: Ionisationsrauchmelder [Re: aw_] #22149 04.07.2016 09:46
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Dieter2010 Offline OP
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Moin aw,

...und Americium, fest nach Americium 241 kann ich weglassen ??


Viele Grüße

Dieter
Re: Ionisationsrauchmelder [Re: Dieter2010] #22150 04.07.2016 11:32
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aw_ Offline
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Das wird ja nicht gefordert.. Das ist eher interessant für den Empfänger, was daher wiederum an Doku ins Packstück muss, muss der Hersteller sagen (können). Das betrifft aber den Bereich Strahlenschutz.
gruss..aw


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