Ich gehe einmal von längerer Lagerung, also >24h aus, dann wanderst Du vom Gefahrgut- in das Gefahrstoffrecht. Deine Klimageräte sind Erzeugnisse, da gelten die Regelungen oft nur sehr eingeschränkt. Gefährdungsbeurteilung ist das Zauberwort.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Klimagerät Gas verliert, warum auch immer?
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Klimagerät beschädigt wird und dadurch Gas verliert?
Bei wie vielen Geräten tritt dies im Lagerzeitraum möglicherweise auf?
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einen solchen Gasaustritt zu erkennen?
Obige Fragen musst Du beantworten. Für das R32 habe ich so grob überschlagen, aus 1kg Füllung, die vollständig austreten, wovon man bei einem Defekt wohl ausgehen kann, entstehen grob 4m³ explosionsfähige Atmosphäre. Da das Gas schwerer als Luft ist, dürfte es am Boden entlang kriechen.
Gibt es dort Zündquellen wie z.B. die Stapler in der Halle oder andere Elektrogeräte?
Wie ist die Lüftungssituation?
Bei den kleinen Geräten hätte ich nach "Bauchgefühl" nicht all zu große Bedenken, bei den großen Geräten wäre mir aber in einer "normalen" Lagerhalle ein wenig unwohl, ohne weitere Schutzmaßnahmen.