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Transport Klasse 1 Spanien #22166 09.07.2016 10:51
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Der Fuhrmann Offline OP
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Hallo,

ich soll für einen Kunden Feuerwerk der ADR-Klasse 1.1 und 1.3 aus Spanien (Valencia) abholen und nach Deutschland transportieren.

In meinem Heftchen "Gefahrgut-Fahrer" vom Vogel-Verlag steht das für Gefahrgut-Transporte der Klasse 1 eine spezielle Genehmigung notwendig ist.

Nähere Informationen dazu finde ich leider nicht.

Kann mir dazu jemand was sagen?

Vielen Dank.


Der Fuhrmann
Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Der Fuhrmann] #22167 09.07.2016 19:22
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Gerald Online
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Hallo,

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Feuerwerk der ADR-Klasse 1.1 und 1.3 aus Spanien (Valencia) abholen und nach Deutschland transportieren.


Ich denke mal, Du meinst den Konformitätsnachweis für .... pyrotechnische Gegenstände nach §5 Sprengstoffgesetz! Siehe unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengg_1976/gesamt.pdf Seite 5 unten.

Dazu kommt natürlich die Erlaubnis nach §7 bzw. der Befähigungschein nach §20 SprengG.

Bei Feuerwerk nach Sprengstoffrecht geht es nach der Einteilung Kategorie 1, Kategorie 2, Kategorie 3 und Kategorie 4. Steht in §6 1.SprengV Ziffer 6 a) Seite 9 unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf

Die Kennzeichnung mit F1, F2, F3 und F4 steht in der 1.SprengV Anl. 4 VI auf Seite 46 unten unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf

Nachtrag: Nach ADR brauchst Du auch den Aufbaukurs Klasse 1 (wenn über 1000 Punkte)!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 10.07.2016 10:54.
Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Gerald] #22168 11.07.2016 16:22
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Skypainter Offline
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Hallo Fuhrmann,
ich kann mir schon denken, wo du das Feuerwerk abholen musst <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />. Ich habe es selbst mehrfach gemacht. Also du brauchst erst mal den Befähigungsschein nach §20 SprengG. Und natürlich den Aufbaukurs ADR Klasse 1.
Weiterhin solltest du mindestens über ein EX-II Fahrzeug verfügen, da du sicher nicht wegen 20 kg NEM nach Valencia fährst.
Die Zulassung der pyrotechnischen Gegenstände bekommst du vom Versender bzw die sollte der Empfänger schon vorliegen haben, da durch diese Dokumente auch die Lagergruppe festgelegt wird und dein Kunde muss ja wissen, ob und wieviel er lagern darf.

Dann noch ein ganz wichtiger Punkt, der von vielen Transporteuren übersehen wird und im Notfall existenzbedrohend werden kann.
Du brauchst eine extra Haftpflichtversicherung für den Transport von gefährlichen Gütern der Klasse 1. Das ist den meisten (ich schätze mal 98%) Transporteuren und Fachleuten nicht bekannt. In jedem Versicherungsvertrag sind Schäden durch Explosionen, radioaktive Strahlung etc. ausgeschlossen. Das betrifft auch die Ladung. Deshalb muss im Versicherungsschein explizit der Ausschluss von Explosivstoffen herausgenommen werden. Was in 99% aller Fälle einen saftigen Prämienaufschlag bedeutet. Und nicht von den Versicherungsagenten belabern lassen. Am Besten die Versicherung selbst anrufen.

Wenn du Fragen hast, kannst du sie gerne stellen.


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Der Fuhrmann] #22169 12.07.2016 14:20
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Hallo, Fuhrmann,
zusätzlich zu dem, was die Kollegen schon schrieben, müssen in Spanien für GG-Transporte ein Positivnetz und Zeitfenster beachtet werden. Auch in Katalonien und im Baskenland, Stichwort RIMP.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Gerald] #22170 12.07.2016 22:26
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Hallo,

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Feuerwerk der ADR-Klasse 1.1 und 1.3 aus Spanien (Valencia) abholen und nach Deutschland transportieren.


Ich denke mal, Du meinst den Konformitätsnachweis für .... pyrotechnische Gegenstände nach §5 Sprengstoffgesetz! Siehe unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengg_1976/gesamt.pdf Seite 5 unten.

Dazu kommt natürlich die Erlaubnis nach §7 bzw. der Befähigungschein nach §20 SprengG.

Bei Feuerwerk nach Sprengstoffrecht geht es nach der Einteilung Kategorie 1, Kategorie 2, Kategorie 3 und Kategorie 4. Steht in §6 1.SprengV Ziffer 6 a) Seite 9 unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf

Die Kennzeichnung mit F1, F2, F3 und F4 steht in der 1.SprengV Anl. 4 VI auf Seite 46 unten unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf

Nachtrag: Nach ADR brauchst Du auch den Aufbaukurs Klasse 1 (wenn über 1000 Punkte)!




Hallo Gerald,

in einem Handbuch das ich allen Fahrern in jedem Jahr mitgebe (Gefahrgut-Fahrer unterwegs) vom Vogel-Verlag ist von einer speziellen Genehmigung für Klasse 1 die Rede. Leider ist das nicht näher erläutert.

Die Konformitätserklärung habe ich jeweils vom Kunden immer im Fahrzeug.

Mein Unternehmen hat verfügt über eine Erlaubnisurkunde nach deutschem Sprengstoffrecht, und 3 meiner Fahrer nebst mir haben einen Befähigungsschein.

Zugmaschine und Kofferauflieger mit EX/III-Zulassungsbescheinigung stehen ebenfalls zur Verfügung.

Mir geht's drum zu ergründen ob es irgendetwas Spanienspezifisches gibt das mit dieser "speziellen Genehmigung" gemeint sein könnte.


Der Fuhrmann
Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Skypainter] #22171 12.07.2016 22:29
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Hallo Fuhrmann,
ich kann mir schon denken, wo du das Feuerwerk abholen musst <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />. Ich habe es selbst mehrfach gemacht. Also du brauchst erst mal den Befähigungsschein nach §20 SprengG. Und natürlich den Aufbaukurs ADR Klasse 1.
Weiterhin solltest du mindestens über ein EX-II Fahrzeug verfügen, da du sicher nicht wegen 20 kg NEM nach Valencia fährst.
Die Zulassung der pyrotechnischen Gegenstände bekommst du vom Versender bzw die sollte der Empfänger schon vorliegen haben, da durch diese Dokumente auch die Lagergruppe festgelegt wird und dein Kunde muss ja wissen, ob und wieviel er lagern darf.

Dann noch ein ganz wichtiger Punkt, der von vielen Transporteuren übersehen wird und im Notfall existenzbedrohend werden kann.
Du brauchst eine extra Haftpflichtversicherung für den Transport von gefährlichen Gütern der Klasse 1. Das ist den meisten (ich schätze mal 98%) Transporteuren und Fachleuten nicht bekannt. In jedem Versicherungsvertrag sind Schäden durch Explosionen, radioaktive Strahlung etc. ausgeschlossen. Das betrifft auch die Ladung. Deshalb muss im Versicherungsschein explizit der Ausschluss von Explosivstoffen herausgenommen werden. Was in 99% aller Fälle einen saftigen Prämienaufschlag bedeutet. Und nicht von den Versicherungsagenten belabern lassen. Am Besten die Versicherung selbst anrufen.

Wenn du Fragen hast, kannst du sie gerne stellen.


Meine Haftpflicht schliesst den Transport von pyrotechnischen Gegenständen ein. Das ist explizit so erwähnt.

Sind 10 Paletten, und da ich zu der Zeit eh grad über Lyon in die Schweiz muss mit Feuerwerk würde es sich anbieten da weiter runter zu fahren.


Der Fuhrmann
Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: M.A.T.] #22172 12.07.2016 22:38
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Hallo, Fuhrmann,
zusätzlich zu dem, was die Kollegen schon schrieben, müssen in Spanien für GG-Transporte ein Positivnetz und Zeitfenster beachtet werden. Auch in Katalonien und im Baskenland, Stichwort RIMP.
Viel Erfolg
M.A.T.


Was meinst Du bitte mit Positivnetz? Ein Straßennetz auf dem Gefahrgutfahrzeuge unterwegs sein dürfen? Ich hoffe das mir da meine Navigationsgeräte helfen, in denen ich das Gefahrgut einstellen kann. Zumindest in den Niederlanden und Frankreich funktioniert das sehr gut.

Stichwort Zeitfenster
Die Angaben zu den Zeitfenstern sind recht unterschiedlich. Wem darf man denn da bitte Glauben schenken?


Der Fuhrmann
Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Der Fuhrmann] #22173 13.07.2016 09:24
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Meine Haftpflicht schliesst den Transport von pyrotechnischen Gegenständen ein. Das ist explizit so erwähnt.

Sind 10 Paletten, und da ich zu der Zeit eh grad über Lyon in die Schweiz muss mit Feuerwerk würde es sich anbieten da weiter runter zu fahren.


Jaja, der 1. August in der Schweiz naht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Was deine Versicherung angeht, ist das wirklich gut. Ich kenne nicht viele Spedis, die das beachten. Aus eigener Erfahrung (und Streitereien mit Versicherungen)rate ich dir nur, die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen explizit für Explosivstoffe annullieren zu lassen. Sonst hast du folgendes Problem: Der Transport von pyrotechnischen Gegenständen ist in der Versicherung eingeschlossen. Wäre das nicht der Fall, würde die Versicherung nicht greifen und du würdest rein rechtlich ohne Versicherung durch die Gegend schippern. Passiert aber etwas, greift automatisch der Ausschlussparagraph in den Versicherungsbedingungen.
Um das zu verdeutlichen:
Du fährst mit Explosivstoff und dein Versicherungsvertrag schliesst Explosivstoffe nicht ein. Du verursachst einen Unfall, bei dem auch die Ladung explodiert. Die Versicherung beruft sich auf den Ausschlussparagraphen und du bekommst nichts. Im schlimmsten Fall noch einen Prozess wegen Fahren ohne Versicherung.

Deine Versicherung schliesst den Transport von pyrotechnischen Gegenständen ein, der Ausschlussparagraph ist aber für Explosivstoffe nicht aus dem Vertrag gestrichen worden. Du baust wieder den Unfall bei dem auch die Ladung explodiert. Die Versicherung zahlt alle Schäden, die du mit deinem LKW angerichtet hast, auf den Kosten, die die Explosivstoffe angerichtet haben, bleibst du wegen des Ausschlusses sitzen. Und die können gigantisch werden.

Wie gesagt, ich hatte diese Diskussion mit meiner Versicherung und bin damals vor den Kadi gezogen, denn diese Art der Versicherung wiegt den Versicherungsnehmer in Sicherheit, was definitiv nicht der Fall ist.

25 Jahre Pyrotechnik und Klasse 1 Transporte hinterlassen halt Spuren.. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />


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Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Der Fuhrmann] #22174 13.07.2016 19:53
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Hallo Fuhrmann,

Antwort auf
...(Gefahrgut-Fahrer unterwegs) vom Vogel-Verlag...


Leider habe ich dieses Handbuch nicht, aber ich denke mal, dass hier die Erlaubnis nach §7 bzw. der Befähigungsschein nach §20 SprengG gemeint ist. Denn ich kann mir nicht vorstellen, das in so einen Buch Besonderheiten einzelner Länder (nicht BRD) stehen.

Die Genehmigungsurkunde gemäß §15 Abs. 6 SprengG trifft ja für pyrotechnischen Gegenständen nicht zu, sondern nur für Explosiven Stoffen der Anlage III!

Ein andere Lösung fällt mir jetzt nicht ein, und wie Du geschrieben hast, bist Du im Besitz der entsprechenden Bescheinigungen nach SprengG.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport Klasse 1 Spanien [Re: Gerald] #22175 13.07.2016 21:11
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Ich hab jetzt noch mal mit einem Kollegen gesprochen der gelegentlich mit Schwarzpulver nach Spanien runter fährt.

Der benötigt einen genehmigten Notfallplan der spanischen Behörde, und während des ganzen Transportes eine spanische Begleitung.

Ich denke aber mal das es da für Pyrotechnik wieder eine Ausnahmegenehmigung gibt; nur wissen tue ich es nicht.

Ich versuch mich weiter schlau zu machen und werde berichten.


Der Fuhrmann
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