Hallo,
Lt. Teil 4 der ICAO-TI, Nr. 1.1.6 wird für die VG III in Kl. 3 und 6.1 75 kPa als Minimum vorgegeben. Allerdings gibt es noch ausführlichere Spezialregelungen (z.B. Dampfdruck der Flüssigkeit als Bezugswert), und das Prüfverfahren ist entschieden zu umfangreich, um hier auszugsweise zitiert zu werden. Sie werden nicht umhin kommen, die Vorschriften käuflich zu erwerben.
Gruß
M.A.T.