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Aufgaben des Entladers #22506 21.09.2016 08:05
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Kuckkuck Offline OP
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...da habe ich schon wieder die nächste Frage...ich hoffe sie ist nicht zu banal...

Im ADR 1.4.3.7.1 steht im Unterpunkt e)

"Der Entlader hat sicherzustellen, dass die vorgeschriebene Reinigung und Entgiftung von Fahrzeugen oder Containern vorgenommen wird."

Darauf habe ich doch gar keinen Einfluss...die Spedition liefert mein Gefahrgut, ich entlade den Tankwagen und dieser rollt vom Hof...
Oder machen wir hier grundlegend etwas falsch ??

Gruß Kuckkuck

Re: Aufgaben des Entladers [Re: Kuckkuck] #22511 21.09.2016 11:57
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Gerald Offline
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Hallo Kuckkuck,

Antwort auf
Im ADR 1.4.3.7.1 steht im Unterpunkt e)


Die Quelle stimmt für Deutschland nicht ganz, Du musst in die GGVSEB §23a Pflichten des Entladers sehen und da stehen unter dem Abschnitt (1) Ziffer 3 und 4 die Pflichten, welche auch etwas mehr erläutert sind. Hier wird eine Beziehung zu ADR Absatz 1.4.3.7.1 hergestellt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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