Hallo zusammen,
Die CTU-Packrichtlinien neu: CTU-Code ist doch auch für NICHT-Gefahrgüter verbindlich, oder?
Für Seefrachtcontainer mit Normalgut wird bei uns kein Container Packzertifikat erstellt. Obligatorisch ist der Hinweis des Spediteurs im Seefrachtbrief (B/L) gegenüber der Reederei, dass der Container durch den Absender verladen wurde und dieser für die korrekte Verladung verantwortlich ist : Shipper`s Load Count and Seal .
--> Damit übernehmen wir ja die volle Verantwortung für den Container
Was das Verladen von Gefahrgut angeht so gehe ich nach meiner Recherche davon aus, dass hier eine Schulung bzw. die Kenntnis und das Befolgen des CTU Codes verpflichtend ist. Wie sieht es denn mit NICHT-Gefahrgut aus?
Die am Packen von CTUs beteiligten Personen sollen in Einklang mit ihren Aufgaben im Inhalt dieses Codes geschult werden.
--> Für mich bedeutet das, dass alle Personen geschult werden können, aber nicht müssen, also auch die die "normale" Ladung packen.
Wie steht es aber hier mit dem Container-Packzertifikat? Muss dann nicht auch eines erstellt werden oder reicht tatsächlich nur der Hinweis des Spediteurs: Shipper`s Load Count and Seal aus? Ein Muster für ein Packzertifikat für NICHT-Gefahrgüter finde ich nirgends.
Für Normalgut gibt es meines Erachtens keine derart zwingenden Festlegungen. Auch unser Transportversicherer hat mir bestätigt, dass ein Transportschaden, der durch einen Verladefehler entstanden ist auch dann reguliert wird, wenn wir für den Verpacker keine Schulung nach CTU Code nachweisen können.
Dies wird aber bei wiederholten Transportschäden, die auf Verpackungs/Verladefehler zurückzuführen sind, sicher eingefordert werden.
Insgesamt gesehen wäre es aus meiner Sicht sicher sinnvoll unsere Verpacker / Verlader von LKW`s und Containern nach den neuesten Vorschriften des CTU Codes zu schulen.
--> Wo aber finde ich die Gesetzesgrundlage dafür (13.3 des Anhangs steht ja nur sollen geschult werden), dass es verpflichtend ist?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Gruss
Tanja