Zunächst einmal ist es richtig, dass UN 3480 ohne Ausrüstung im Luftverkehr schwer geworden ist. Fast alle Main-Stream Carrier haben eine Abweichung angemeldet oder wie Lufthansa mit einem Rundschreiben mitgeteilt, dass sie das nicht mehr möchten.
Abgesehen davon, dass ich es nicht gut finde, wenn sowas nur durch Rundschreiben, die dem Versender nicht vorliegen, publiziert wird, verstehe ich euer Problem nicht ganz. Die meisten Abweichunen sind doch im Buch oder im Addendum I und II enthalten. Die geschilderte Abweichung der KE ist doch mit KE-04 schon lange im Buch drin.
Ich kann die Airlines gut verstehen, dass sie Lithiumbatterien ablehnen. Leider wurde das Verbot meistens nur auf 3480, nicht aber auf 3481 angelegt. Wenn man sieht, was sich die Industrie mehrheitlich in den letzten Jahren geleistet hat und wie egal der Industrie die bereits damals bestehenden Vorschriften (z.B. UN-Test) war, dann würde ich mich freuen, wenn das komplette Verbot für Lithiumbatterien von ICAO kommen würde und gar nichts mehr in den Luftverkehr darf. Samsung hat es ja mit dem Note 7 gerade vorgemacht, wie schlecht selbst namhafte Hersteller beim Thema aufgestellt sind. Ich möchte auch nicht mal tiefer bei anderen Herstellern kramen wollen.
Als Carrier, die einzelne Lithiumbatterien UN 3480 mitnehmen, kann ich übrgens DHL (allerdings nur als registrierter Gefahrgutkunde mit vorherigem Audit) und FedEx emfehlen.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 02.11.2016 12:42.