IMO Erklräung für Lithium Metall Batterie
#22699
07.11.2016 20:39
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Maja
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Hallo allerseits,
für eine Sendung mit LI Metall Batterien, UN 3090, Versandtsück unter 30 Kg, besteht mein Seefrachtspediteur plötzlich auf eine IMO Erklärung. Die Sendung ist nach SV 188 vorbereitet. Das nach SV 188 erforderliche Dokument wurde mitgegeben und das Versandstück ist auch mit dem Lithium Metall Batterie Abfertigungskennzeichen belabelt. Jetzt verlang der Spediteur plötzlich eine IMO Erklärung. Die Sendung steht auch bereits im Seehafen.
Ich bin nun schon ein wenig irritiert darüber, da ich der Meinung bin, dass bei Einhaltung der SV 188 keine IMO Erklärung erforderlich ist. Zumal sich das ja dann wohl auch mit der Bezettelung am Versandstück beißen würde. Wenn IMO, müsste dann nicht auch ein Klasse 9 Label am Versandstück angebracht werden?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Meinungen dazu mitteilen könnten.
Danke + Gruß Maja
Maja
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Re: IMO Erklräung für Lithium Metall Batterie
[Re: Maja]
#22700
07.11.2016 21:13
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gefahrgutbaer
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Hallo Maja,
würde dir gerne etwas anders sagen aber diese Vorgehensweise wird in Zukunft immer öfter praktiziert werden. Auch wenn du alle Vorschriften in Bezug auf die SV188 eingehalten hast darf der Reeder eine restriktivere Vorgehensweise verlangen. Er, bzw. der Kapitän, ist letztlich für die Sicherheit seiner Crew und des Schiffes verantwortlich. Somit hat er das letzte Wort. Dies ist sicherlich den Unfällen mit Lithium Batterien geschuldet welche auf Grund des immer höher werdenden Sendungsaufkommen von Lithium Batterien ebenfalls ansteigt. Ich betreue einen Kunden welcher als Service für einen großen Auftrag 2 - 3× im Jahr 2 Lithium Metall Batterien (AA mit je 0,3 g Lithium )nach Mittelamerika schickt. Selbst bei diesen Sendung geht inzwischen ohne UN-Verpackung und IMO nichts mehr.
Gruß Markus
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Re: IMO Erklräung für Lithium Metall Batterie
[Re: Maja]
#22701
07.11.2016 21:35
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Maja
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Hallo Markus,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Karton wurde mit dem Lithium Batterie Abfertigungskennzeichen rausgeschickt, welches nach SV 188 vorgeschrieben ist, nicht mit Klasse 9. Wenn nun anstatt des Begleitpapiers eine IMO erstellt wird, muss dann nicht zwangsläufig auch das Versandstück mit Klasse 9 Labeln versehen sein? Der Karton steht nur leider schon im Hafen. Kann den eine IMO überhaupt nachträglich noch erstellt werden, wenn die Sendung schon längst vom Hof ist und ich mich nicht mehr von der Unversehrtheit des Versantücks und dessen Inhalts überzeugen kann?
Gruß Maja
Maja
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Re: IMO Erklräung für Lithium Metall Batterie
[Re: Maja]
#22702
07.11.2016 21:53
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gefahrgutbaer
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Hallo Maja, stimmt. Eigentlich müsste das Versandstücke für diesen Fall neu bezettelt werden. Vielleicht korrigiert der Schuppen die Sendung. Deine Bedenken bezüglich der Erstellung der IMO ohne das Versandstück verfügbar zu haben kann ich verstehen. Mache ich normalerweise auch nicht. Das kannst nur du entscheiden. Wenn du nicht zu weit von dem Lager ansässig bist macht es vielleicht doch eher Sinn die Sendung zur Kontrolle zurückzuholen. Oder hinfahren. In der Hoffnung die Abfahrt des Kutters nicht zu verpassen.
Gruß Markus
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Re: IMO Erklräung für Lithium Metall Batterie
[Re: Maja]
#22703
07.11.2016 22:14
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Maja
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Hallo Markus,
das hilft mir schon mal weiter. Bedankt :-)
Gruß
Maja
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Re: IMO Erklräung für Lithium Metall Batterie
[Re: Maja]
#22721
11.11.2016 12:29
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gefahrgutbaer
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Guten Morgen Maja, Hallo Gefahrgutgemeinde.
Maja, hast du dein Problem lösen können?
Hier zur Information wo die Reise für den Versand von Lithium Batterien offensichtlich hingeht. Folgende Mail eines Spediteur, von heute morgen, auf eine IMO welche ich erstellt habe:
wir können das IMO generell unter Vorbehalt der finalen IMO Akzeptanz der Reederei akzeptieren, wenn - die Batterien nicht in China hergestellt wurden - die neu sind - die keine Samsung Batterien sind Der Carrier benötigt auch bitte das Ursprungsland und die Info, dass die Batterien neu sind auf der IMO.
Gruß Markus
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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