Hallo,
wir haben folgendes "Problem":
100 g Beutel des Stoffes in UN Karton a 20 kg ....das kann wohl als LQ gekennzeichnet werden?!?!?
Diese Kartons stehen zu 500 kg auf einer Palette...die werden dann auch als LQ gekennzeichnet?!?!?
So denke ich, es aus dem ADR erkannt zu haben, möchte aber nochmals sicher gehen...
Ist leider nicht unser Tagesgeschäft, deswegen bin ich unsicher. Wie müssen dann eigentlich die Frachtpapiere ausgeschrieben werden?
Ich danke für schnelle Informationen
LG
Kathrin