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Trenngruppe auf IMO-Erklärung #22726 15.11.2016 10:11
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Hallo zusammen,

die Frage ist mir etwas unangenehm, aber ich weiß es einfach nicht und finde keine Angabe dazu:

Wo genau muss man die Trenngruppe / Segregation Group in der IMO-Erklärung angeben? Oder wo gebt ihr sie an?
- direkt hinter dem "proper shipping name"?
- in der Spalte "Markierung der Versandstücke...."
- im Feld "Eigenschaften / Flammpunkt / MARINE POLLUTANT ..."

Und wie ist das überhaupt: Muss ich die Trenngruppe oder (z.B. "1(Acids)" angeben oder den Trenncode (z.B. "SG35").
Muss ich die Trenngruppe nur dann angeben, wenn sie nicht schon über die UN-Nummer zugeordnet ist - also nur dann, wenn ich sie selbst einstufe? Oder muss /darf ich sie immer angeben, sofern es eine gibt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Viele Grüße

Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: Kalle] #22727 15.11.2016 11:52
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Moin,
eigentlich ist die Angabe der Trenngruppen in der IMO-Erklärung nicht gefordert.
Es sei denn der Reeder wünscht diesen Eintrag oder der Versender ist der Meinung das sein Stoff zur Sicherheit aller am Transport Beteilgter einer Trenngruppe zuzuordnen ist.
Dann trägst du diese nach der Versandbezeichnung ein.
In 5.4.1.5.11.1 IMDG-Code ist das beschrieben.

Viele Grüße

Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: Kalle] #22731 16.11.2016 13:31
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Moin Moin!
Super, genau das ist es. Danke!
Ich hab den Auszug unten hinkopiert, weil ich nochmal fragen wollte, ob ich das richtig verstanden habe:
Die Trenngruppen nur extra im Beförderungsdokument angegeben werden, wenn es keine Zuordnung nach 3.1.4.4. gibt. Bei den dort bereits aufgelisteten UN-Nummern braucht man die Trenngruppe nicht anzugeben, weil sie ja schon zugeordnet und damit offensichtlich sind. Richtig?

Gruß, Kalle


IMDG-Code 2015 Ausgabe 5/2016
5.4.1.5.11.1 [Trenngruppen-Eintragung]
Für Stoffe, Mischungen, Lösungen oder Zubereitungen, die N.A.G.-Eintragungen zugeordnet sind, die zwar nicht in den Trenngruppen in 3.1.4.4 aufgeführt sind, aber nach Ansicht des Versenders zu einer dieser Gruppen gehören (siehe 3.1.4.2), muss der entsprechende Trenngruppenname, dem die Formulierung IMDG-Code-Trenngruppe vorangestellt wird, nach der Beschreibung der gefährlichen Güter in das Beförderungsdokument aufgenommen werden. Zum Beispiel:
UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Phosphorsäure, Essigsäure) 8 III IMDG-Code-Trenngruppe 1 Säuren

Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: Kalle] #22735 16.11.2016 19:14
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Moin Kalle,

Wenn dein Stoff laut IMDG-Code keiner Trenngruppe zugeordnet ist-was willst du dann angeben? Ich verstehe das so das du die Trenngruppen nur dann angibst wenn du der Meinung bist das das der Transportsicheheit dient. Und dann müsstest du, meiner Meinung nach, die restrektivste angeben.
Die zugeordneten Trenngruppen muss der Kollege der die Container auf dem Kutter staut beachten. Bzw. diese werden schon bei Erstellung des Ladeplan berücksichtigt.

Bei Luftfrachtsendungen kannst du nahezu alle Beschränkungen nachlesen. Da es diese Möglichkeit in der Seefracht nicht wirklich gibt rate ich immer an vor Anlieferung der Sendung die IMO-Erklärung prüfen zu lassen.
Wenn der Reeder die Angabe der Tranngruppe wünscht kann man immer noch tätig werden.
Einer meiner Kunden z. B. trägt die im IMDG-Code zugeordnete Trenngruppe für sein Produkt entweder in das Feld "Markierungen" oder in das Feld "Eigenschaften" ein.

Beides wird akzeptiert

Gruß
Markus

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 17.11.2016 08:00.
Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: Kalle] #22737 17.11.2016 08:59
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Moin Markus,

wenn mein Stoff oder mein Gemisch mit Sammel-UN-Nummer bisher keine Trenngruppe hat, prüfe ich, ob eine Trenngruppe sinnvoll ist und gebe sie dann an. Wenn keine Trenngrupe nötig ist, lasse ist sie weg - klar. Meine Frage bezieht sich auf UN-Nummern, denen bereits eine Trenngruppe zugeordnet wurde. Wenn die UN-Nummer ohnehin schon eine feste Trenngruppe hat: muss ich sie trotzdem (zusätzlich) auf der IMO angeben? Denn eigentlich wäre das ja nicht nötig bzw. doppelt gemoppelt.

z.B. UN2829 Kapronsäure: ist Trenngruppe 1 (Acids) zugeordnet. Gibt man die Trenngruppe dann auf der IMO mit an?

Danke!

Gruß,
Kalle


Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: Kalle] #22739 17.11.2016 11:51
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Originally Posted by Kalle
z.B. UN2829 Kapronsäure: ist Trenngruppe 1 (Acids) zugeordnet. Gibt man die Trenngruppe dann auf der IMO mit an?

Hallo Kalle,
nein muss man nicht. Man muss aber bei diversen Stoffen prüfen, ob da ein anderer Stoff eine 'Säure' ist, dann ist das physisch zu trennen.
Der Eintrag ist nur ggfs. für n.a.g. Einträge gefordert, siehe 5.4.1.5.11.1
gruss..aw

Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: Kalle] #22740 17.11.2016 11:53
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Hallo Kalle,
die Berücksichtigung der Trenngruppen in Verbindung mit den daraus resultiernden Trennvorschriften beziehen sich auf die Verpackungsarbeiten, Stauen der Fracht in den CTU und der Containverladung auf dem Schiff.
Hier ist das Zusammenpack- und/ oder verladeverbot zu prüfen.
Meines Wissens nach es nicht erforderlich diese Angaben auf der IMO zu vermerken da dies zweifelsfrei im IMDG-Code nachzulesen ist.
Wie gesagt kann es aber passieren das der eine oder andere Reeder dies trotzdem fordert.

Gruß
Markus

Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: gefahrgutbaer] #22748 17.11.2016 15:39
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Originally Posted by gefahrgutbaer
Moin,
eigentlich ist die Angabe der Trenngruppen in der IMO-Erklärung nicht gefordert.

Hallo, ist es nicht so, daß immer dann wenn eine NAG-Eintragung in den Trenngruppen selbst nicht aufgeführt ist der Versender über die Zuordnung zu entscheiden hat und dann die Angabe im DGD verpflichtend ist? So interpretiere ich jedenfalls 3.1.4.2 IMDG. Die Auflistung in 3.1.4.4 ist doch nicht abschließend, oder?
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 17.11.2016 15:40.
Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: Kalle] #22749 17.11.2016 15:40
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Originally Posted by Kalle
Moin Markus,
.... muss ich sie trotzdem (zusätzlich) auf der IMO angeben? Denn eigentlich wäre das ja nicht nötig bzw. doppelt gemoppelt.

Hallo, M.E. dann nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: Trenngruppe auf IMO-Erklärung [Re: M.A.T.] #22762 21.11.2016 13:28
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Ich interpretiere den IMDG-Code so, dass die Trenngruppe nur dann anzugeben ist, wenn der Versender der Meinung ist, dass das Gefahrgut einer der Trenngruppen angehört, das Gefahrgut in 3.1.4.4 bei der Trenngruppe aber nicht eingetragen ist.

Wenn die UN-Nummer in 3.1.4.4 schon einer Trenngruppe zugeordnet ist, dann braucht das der Versender auch nicht nochmal zusätzlich angeben (zumindest nicht nach IMDG-Code). Ich denke, 5.4.1.5.11.1 IMDG-Code beschreibt es eindeutig.


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