Hallo,
ich setzte mal die neue Regelung in diesen Forenbereich ein.
"Von besonderem Interesse sind Informationen zum Ablauf der Anzeigepflicht von Seminaren sowie Informationen zum Ablauf der Regelüberwachung".

Wie bereits letztes Jahr angekündigt, ist kurz vor Weihnachten noch das Zweite Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes und die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesanzeiger verkündet worden.

Die Änderungen sind mit Verkünden sofort in Kraft getreten, Übergangsvorschriften gibt es bei dem BKrFQG nur für den § 7a, Abs. 2, 3 und 5, dieser kommt erst ab dem 1. April 2017 zu Anwendung und bei der BKrFQV bezüglich der Nachweise über die Weiterbildung, die nach den bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 geltenden Vorschriften ausgefertigt worden sind. Diese bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig.

BKrFQG: https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/

BKrFQV: http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv/



Mit freundlichen Grüßen
Wilfried