Hallo Michael,
Ist eine Unterweisung nach 1.3 ADR per Video rechtlich möglich und erlaubt?
Möglich und erlaubt, schon, denn in Abschnitt 1.3.2
Art der Unterweisung steht dazu nichts Gegenteiliges.
Aber Dein Hinweis im zweiten Satz, den finde ich gut, damit dürfte es unter normalen Bedingungen zu keinen Missbrauch kommen. In Abschnitt 1.3.3 steht was zur Dokumentation, und hier sollte man schon den Missbrauch vorbeugen, damit sich jemand nicht nach einem Unfall bzw. Zwischenfall rausreden kann!!
Und bei einer Videoschaltung kann der Teilnehmer ja auch Fragen stellen, wenn er was nicht verstanden hat.
Es gibt zu dem Thema auch durch eine Firma, vielleicht auch mehrere, die elektronische Unterweisung per Computer anbieten, welche der Fahrer zum Beispiel in seiner Pause oder Unterwegs sich anschauen soll. Davon halte ich nicht allzu viel, da der Anwender keine Fragen stellen kann und der Unterabschnitt 1.3.2.2 Aufgabenbezogene Unterweisung meiner Meinung nach nicht erfüllt wird.
Da finde ich Deinen Vorschlag, dass über eine Videoschaltung zu machen schon besser.