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Zuordnung Klasse 6.1 #2289 22.11.2004 11:19
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo zusammen,
ich hätte gerne eine Information zur Einstufung in die Klasse 6.1.
Es geht darum, dass ich einen Stoff habe (6.1 T1 III) und dieser mit einem anderen Stoff gemischt werden soll.
Ist die entstehende Zubereitung noch in der Klasse 6.1 zuzuordnen oder nicht?
Das ist für mich noch nicht ganz klar.
Ich gehe mal davon aus, dass ich die toxikologischen Daten dazu brauche. Diese habe ich aber nur unvollständig.
Stoff 1 hat folgende Angaben:
LD50 oral Ratte: 1650 mg/kg
LC50 inhalativ Ratte: 1,4 mg/l (4h)
Stoff 2 ist weder Gefahrstoff noch Gefahrgut
LD50 oral Ratte: >15000 mg/kg

bzw
Stoff 2:
LD50 oral Ratte: 5000 mg/kg
LD50 oral Maus: 1000 mg/kg
LC50 inhalativ Ratte: 12 mg/l (4h)

Wer kann mir da helfen, wie ich das rechne und bewerte?
Vor allem bei meinem zweiten Stoff 2, nehme ich die oral-Werte oder inhalativ-Werte, Maus oder Ratte?

MfG


Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Chris Wilting] #2290 23.11.2004 08:51
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Gandalf Offline
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Hallo Chris,



Entscheidend wird ja sein, in welchem Verhältnis gemischt wird.



Hast du es schon mal mit der Einstufung dieser Zubereitung

gem. der Zubereitungsrichtlinie versucht?

Richtlinie 1999/45/EG



siehe hierzu auch: 2.2.61.1.14 ADR



Ansonsten natürlich Abschnitt 2.2.61 ADR



Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 23.11.2004 08:52.
Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Gandalf] #2291 23.11.2004 10:30
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo Gandalf,

danke für die Antwort.

Klar ist, dass die Rezeptur zur Berechnung (Einstufung) zugrunde liegen muss.
Die habe ich ja auch. Die Einstufung nach Gafahrstoffrecht (1999/45/EG) ist für mich auch nicht das Problem.
Das Problem was ich habe, ist die Klassifizierung nach Gefahrgutrecht, also Klasse 6.1 oder nicht?

Wenn ich 2.2.61.1.14 ADR richtig verstanden habe, ist meine Mischung nicht 6.1 wenn auch nicht giftig nach Gefahrstoffrecht.
Meine Mischung ist aber giftig nach Gefahrstoffrecht, das heißt aber doch nicht automatisch, dass es auch auf jedenfall dann 6.1 ist, oder?
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Unter 2.2.61 ADR stehen dann ja auch diese Grenzen und Berechnungen mit denen ich nicht so klar komme.

Bin also immer noch nicht so ganz im klaren mit meiner Einstufung 6.1 ja oder nein?

Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Chris Wilting] #2292 24.11.2004 08:52
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Gandalf Offline
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Hallo Chris,

ich bin kein Toxikologe und weiß daher auch nicht, wie man so etwas berechnet.

Aber wenn die Daten nicht vollständig sind, fürchte ich wird es eh schwierig.

Unter 2.2.61.1.6 bis 2.2.61.1.10 wird nach meinem Verständnis nur berechnet,
welcher Verpackungsgruppe ein Stoff der Klasse 6.1 zugeordnet wird,
nicht ob er zur Klasse 6.1 gehört oder nicht.

Wenn dein Stoff nach Gefahrstoffrecht giftig ist, so gehört er gem. 2.2.61.1.14
auch zur Klasse 6.1.

Wenn keine anderen Informationen oder Testergebnisse vorliegen,
um eine Berechnung durchzuführen, gibt es denke ich nur 2 Möglichkeiten:

a) die Zuordnung der Verpackungsgruppe an Hand der Einstufung Gefahrstoffrecht:
VP I für sehr giftige
VP II für giftige
und VP III für gesundheitsschädliche Stoffe

b) aus Gründen der Sicherheit und Vorsorge gleich die VP I
mit den höchsten Anforderungen wählen.

Für die Berechnung der VP gilt dies gem. 2.2.61.1.7.1 ja ähnlich.


Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter, oder vielleicht gibt es ja
hier im Forum Experten, die sich damit besser auskennen.

Gruß Gandalf

Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Gandalf] #2293 24.11.2004 09:48
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo Gandalf,

danke für Deine Mühen.

Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstehe kannst Du mir wohl erklären, welche VP zu wählen ist.
Da komm ich so einigermaßen selber mit zurecht.

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Aber was ich noch nicht weiß, Klasse 6.1, ja oder nein <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Deiner Aussage:
<<Wenn dein Stoff nach Gefahrstoffrecht giftig ist, so gehört er gem.
<< 2.2.61.1.14 auch zur Klasse 6.1.

Dem kann ich nicht zustimmen.
In 2.2.61.1.14 steht, wenn nach Gefahrstoffrecht nicht giftig, dann ist es kein 6.1.
(Von entsprechenden Umkehrschluss steht da nix)


Ich bitte weiterhin um eine Entscheidungshilfe für:
Klasse 6.1, ja oder nein?
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


MfG






Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Chris Wilting] #2294 24.11.2004 12:28
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Chris,

ich verstehe das mit dem Umkehrschluss aber schon so.

Nur wenn der Stoff/Zubereitung nach 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG weder
sehr giftig, noch giftig oder gesundheitsschädlich ist,
unterliegt er nicht der Klasse 6.1

Wie will man das denn sonst verstehen, wenn man keine anderen oder nur
unvollständige Angaben hat?
Mit welcher Begründung sollte ein Stoff, der nach Gefahrstoffrecht als
giftig eingestuft wird, bei der Beförderung nicht giftig sein?

Ich habe das zumindest bisher immer so verstanden.

Vielleicht kann dir bei dieser Fragestellung ja auch deine zuständige Behörde helfen?
Oder vielleicht versuchst du es mal bei der Berufsgenossenschaft.

Da muss es doch Fachleute für sowas geben.

Gruß Gandalf

Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Gandalf] #2295 24.11.2004 13:30
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo Gandalf,

<<Mit welcher Begründung sollte ein Stoff, der nach Gefahrstoffrecht als
<<giftig eingestuft wird, bei der Beförderung nicht giftig sein?

ich zitiere an dieser Stelle Herrn Dr. Michael Rannenberg von der UNI Stuttgart.
Sein Vortrag auf dem 1.Gefahrguttag Nord-westfalen am 09. Sept. 2004 in Münster:
"Da das Gefahrstoffrecht die Gesundheit von Menschen beim Umgang mit den Stoffen schützen möchte, und die Wahrscheinlichkeit, dass Stoffe beim Umgang aufgenommen werden größer ist als beim Transport, liegen die Grenzwerte höher, d.h. das Gefahrstoffrecht ist strenger."

Das erklärt für mich, dass es Zubereitungen geben kann, die nach Gefahrstoffrecht giftig sind, aber nach Gefahrgutrecht nicht Klasse 6.1 sind.


MfG




Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Chris Wilting] #2296 25.11.2004 08:56
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Gandalf Offline
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Hallo Chris,

da hab ich nun was dazu gelernt. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Das ist mir neu, gestehe allerdings,
dass ich mich mit den Grenzwerten nicht so eindringlich
beschäftigt habe.

Hast du nicht die Möglichkeit mit diesem
Dr. Rannenberg Kontakt aufzunehmen?
Der kann dir vielleicht auch weiterhelfen.


Ansonsten kann dir vielleicht das Hygiene Institut weiterhelfen.

Hygiene-Institut des Ruhrgebiets • Umwelthygiene
Rotthauser Str. 19
45879 Gelsenkirchen

Tel.: 0209-9242-0
Fax: 0209-9242-105
email: info@hyg.de

Hygiene-Institut Ruhrgebiet

Gruß Gandalf


Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Gandalf] #2297 25.11.2004 12:25
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,

ich habe mit Dr. Rannenberg gesprochen.
Es ist schon mit Aufwand verbunden, um entsprechende Berechnungen durchzuführen.
Vor allem braucht man entsprechende Daten der Rohstoffe (Toxikologische Daten, Dampfdrücke, ....)
Also Datenbeschaffung, dann Formelbeschaffung, dann rechnen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Sicher ist, man muss sich da schon mit auseinandersetzen. Ich werde doch noch bei mir vor Ort einen "Lehrmeister" suchen müssen.


Da sich bisher noch niemand außer Gandalf hier zu Wort gemeldet hat, vermute ich, dass auf diesem Gebiet auch andere Probleme haben, oder?

MfG

Re: Zuordnung Klasse 6.1 [Re: Chris Wilting] #2298 25.11.2004 12:46
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Ritchie Offline
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Hallo,

dieses Thema wird wohl ab der ADR 2005 speziell in der Klasse 9 interessant.

Zur Frage von H. Witting kann ich nur sagen, dass ein Gefahrgut der VG III in einer Zubereitung (Mischung) mit einem nicht Gefahrgut unter keinen Umständen in die VG I oder II fallen wird (wobei noch mal abzuklären ist wieso Ihr Stoff in die VG III fällt, obwohl der LC50 inh. bei 1,4 liegt). Der zweite Stoff fällt nach meiner Einstufung auch in die VG III also sollte es für die Mischung keine Einstufungsprobleme geben. Eine generelle Einstufung in die VG I ist meines Erachtens nicht nur falsch sonder rächt sich spätestens bei der Verpackung (x-codiert), dem Sicherheitsplan usw.

Zu den Ausführungen von H. Rechenberg gebe ich folgendes zu bedenken. Das Gefahrstoffrecht und das Gefahrgutrecht verfolgen unterschiedliche Schutzziele (Mensch, Transport). Das lässt sich sehr leicht am Beispiel Quecksilber durchexerzieren. Also nicht Gefahrstoff mit Gefahrgut gleichsetzen.

Gruß
R.

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