Kennzeichnung von Versandstücken
#23022
16.02.2017 10:58
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Horst2411
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Hallo zusammen, leider kenne ich mich mit dem IMDG-Code nur ganz begrenzt aus, daher folgende Frage. Ist es richtig, das, im Gegensatz zum ADR, die Versandstücke auf EINER Seite, also nahe beieinander, mit dem Gefahrzettel, der UN-Nr. und der Produktbezeichnung versehen sein müssen??
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Vorab besten Dank!
Horst
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: Horst2411]
#23024
16.02.2017 16:16
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Stefan82
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Hallo Horst, da war wohl jemand zuviel mit der IATA beschäftigt.
Genau wie im ADR wird auch im IMDG-Code an keiner Stelle gefordert, dass sich die UN-Nummer auf der gleichen Seite wie die Gefahrzettel befinden müssen. Lediglich alle Gefahrzettel sowie das Kennzeichen Umweltgefahr müssen sich auf der gleichen Seite befinden.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: Stefan82]
#23028
17.02.2017 08:30
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Horst2411
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Guten Morgen Stefan,
hab ich´s mir doch gedacht!
Vielen Dank, dann liege ich meiner Einschätzung ja richtig!
Schönes Wochenende!!
Horst
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: Horst2411]
#23031
17.02.2017 11:20
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Tho_mas
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Hallo zusammen,
das ist so nicht ganz richtig. ADR und IMDG-Code fordern, dass die UN-Nummer neben dem Kennzeichen Fisch/Baum anzuordnen ist. (ich verstehe darunter auf einer Seite.) Außerdem müssen alle Gefahrzettel auf einer Seite angebracht werden. Das Kennzeichen Fisch/Baum ist kein Gefahrzettel.
Am Besten also: alles auf eine Seite.
Grüße
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: Horst2411]
#23035
17.02.2017 14:57
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Stefan82
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Hallo Thomas, sowohl im IMDG-Code als auch im ADR ist unter 5.2.1.1 die Kennzeichnung mit der UN-Nummer beschrieben. Hier findet sich kein Hinweis zum Anbringungsort. Beim Kennzeichen Umweltgefahr wird unter 5.2.1.6.2 IMDG und 5.2.1.8.2 ADR lediglich gefordert, dass es sich auf der gleichen Seite wie die Kennzeichnung nach 5.2, also die Gefahrzettel, befindet. Unter 5.2 findet sich ebenfalls kein Hinweis, dass eine bestimmte Seite zu bevorzugen ist, lediglich alle Geforderten auf einer Seite.
Das es am Besten ist, alle Kennzeichnungen gesammelt auf einer Seite zu konzentrieren empfinde auch ich so, ist allerdings nirgendwo gefordert.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 17.02.2017 14:57.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: Horst2411]
#23036
17.02.2017 16:40
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Tho_mas
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Hallo Stefan,
genau genommen steht unter 5.2.1.8.2: "Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe ist neben den gemäß Unterabschnitt 5.2.1.1 vorgeschriebenen Kennzeichen anzuordnen. Die Vorschriften der Unterabschnitte 5.2.1.2 und 5.2.1.4 sind zu erfüllen."
5.2.1.1 = UN-Nummer 5.2.1.2 = Witterungsbeständig und lesbar 5.2.1.4 = Verpackung > 450 L sind an zwei ggü. Seiten zu Kennzeichen
Alles auf eine Seite war nur eine Empfehlung. Dann muss der Verpacker nicht soviel denken.. ;-) Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts, dürfte sich die UN-Nummer und der Fisch/Baum aber auf einer anderen Seite des Versandstücks wie der oder die Gefahrzettel befinden.
Grüße
Zuletzt bearbeitet von Tho_mas; 17.02.2017 16:53.
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: Horst2411]
#23037
20.02.2017 09:21
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Stefan82
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Hallo Thomas, danke für den Hinweis. Da hat sich wohl etwas im Kopf festgesetzt und dadurch liest man nicht mehr ganz genau, da man ja "weiß" was da steht. Jetzt ist es mir ebenfalls aufgefallen. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegemteil ;-)
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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