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UN-Nummer JA oder NEIN? (Lithium) #23113 08.03.2017 16:17
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ck_chris Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage.

Gemäß ADR muss jeder Artikel der ...
• Zellen und Batterien, Zellen und Batterien in Ausrüstungen oder Zellen und Batterien mit Ausrüstungen verpackt, die Lithium in irgendeiner Form enthalten, müssen der UN-Nummer 3090, 3091, 3480 bzw. 3481 zugeordnet werden.

Wenn ich einen Artikel habe, dem eine Fernbedienung beigepackt ist mit eingesetzter CR2025 3V Knopfzelle, muss ich diesem Artikel (als Gesamtheit) zwangsläufig die UN-Nummer 3091 zuordnen und diesen unter der Nummer führen?

Für die Antworten bereits vielen Dank im Voraus.

Gruß
Chris

Zuletzt bearbeitet von ck_chris; 10.03.2017 09:58.
Re: UN-Nummer JA oder NEIN? [Re: ck_chris] #23115 08.03.2017 17:12
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Chris,

Ja und Nein.
Die Zuordnung in die UN 3091 ist prinzipiell richtig.
Ausgehend von der Annahme das es sich um eine Fernbedienung mit einer Lithium Metall Zelle (Knopfzelle)handelt und der weiteren Annahme das die Zelle eine Zulassung nach UN Test 38.3 hat und die Tatsache das diese Zelle unter einem Gramm Lithium enthält lässt dich diese Sendung durch die Sondervorschrift 188 recht entspannt fertigstellen.
Bei diese Konstellation sind keine Markierungen des Versandstücks erforderlich.
-SV 188, a) und f)

Gruß
Markus

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 08.03.2017 17:28.
Re: UN-Nummer JA oder NEIN? [Re: ck_chris] #23118 09.03.2017 09:36
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ck_chris Offline OP
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Hallo Markus,

erstmal vielen Dank für die schnell Antwort.

Gleichzeitig ergibt sich dann aber eine weitere Frage.

Wenn ich jetzt nach dem ADR2017 gehe, darf ich nur zwei solche Artikel in einen Karton zusammen packen oder dann bei drei entsprechend wieder kennzeichnen.

Also muss ich den Artikel intern auf jeden Fall mit der UN-Nummer versehen?

Die Ursprungsfrage sollte dann eher lauten, dass sobald ein Artikel (auch wenn dem nur eine Fernbedienung mit einer CR2025 Knopfzelle beiliegt) Lithium in irgendeiner Form enthält, ist es Gefahrgut und hat auch eine UN-Nummer. Ob ich dann bei Versand Sondervorschriften anwenden kann wäre jetzt zweitrangig.

Sehe ich das richtig?

Gruß
Chris

Re: UN-Nummer JA oder NEIN? [Re: ck_chris] #23127 09.03.2017 16:03
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aw_ Offline
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Hallo Chris,
Originally Posted by ck_chris
Wenn ich jetzt nach dem ADR2017 gehe, darf ich nur zwei solche Artikel in einen Karton zusammen packen oder dann bei drei entsprechend wieder kennzeichnen.Also muss ich den Artikel intern auf jeden Fall mit der UN-Nummer versehen?


SV 188 f) (i) gibt keine Mengengrenze vor für Knopfzellen, deshalb dürfen mehr als 2 solcher Geräte verschickt werden ohne Kennzeichnung.

Antwort auf

Die Ursprungsfrage sollte dann eher lauten, dass sobald ein Artikel (auch wenn dem nur eine Fernbedienung mit einer CR2025 Knopfzelle beiliegt) Lithium in irgendeiner Form enthält, ist es Gefahrgut und hat auch eine UN-Nummer. Ob ich dann bei Versand Sondervorschriften anwenden kann wäre jetzt zweitrangig.

Sehe ich das richtig?

Ja, so ist das
gruss..aw

Re: UN-Nummer JA oder NEIN? [Re: ck_chris] #23129 09.03.2017 16:17
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ck_chris Offline OP
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Hallo aw,

um kurz auf SV 188 f) (i) zurückzukommen, .....

dieser Abschnitt endet mit einem "und" somit müsste ich diesen mit (ii) in Verbindung sehen und den letzten Satz.... `sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst.´ ....ebenfalls beachten.

Somit hätte ich die Mengengrenze wieder drin.

Würde der Abschnitt (i) mit einem "oder" enden wären die Absätze getrennt.

Oder lege ich das jetzt falsch aus?

Gruß
Chris

Zuletzt bearbeitet von ck_chris; 09.03.2017 16:19.
Re: UN-Nummer JA oder NEIN? [Re: ck_chris] #23131 09.03.2017 16:27
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aw_ Offline
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Moin Chris,
da könntest Du sogar recht haben! Die Anzahl der Knopfzellen kann 4 übersteigen aber die Anzahl der 2 Versandstücke nicht. Dann wäre wirklich ab dem 3. Versandstück der Batterie-Label anzubringen.
gruss..aw

Re: UN-Nummer JA oder NEIN? [Re: ck_chris] #23134 09.03.2017 20:38
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Chris,

ich denke die Abschnitte (i) und (ii) sind trotzdem getrennt voneinander zu sehen.
Wenn du ein Gerät mit eingebauter Knopfzelle hast hast du wahrscheinlich KEIN Gerät mit höchstens vier eingebauten Zellen.
In Abschnitt (i) ist die Rede von "Knopfzellen".
In Abschnitt (ii) werden "Zellen" genannt. Hierbei sind wohl einzellige Batterien gemeint was in der Regel nichts mit einer Knopfzelle gemein hat.

Eventuell kann dieser Link ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:

https://www.lithium-batterie-service.de/fragen-und-antworten

Schau mal bitte in das Datenblatt deiner Knopfzelle.
Wenn die Knopfzelle, wie ich vermute, unter einem Gramm Lithiumgehalt liegt ist der Abschnitt "f" für Dich irrelevant.
Abschnitt "a" befreit Dich dann schon von den Transportvorschriften des ADR.
Meine persönliche Meinung sieht hier etwas anders aus tut aber in diesem Fall nichts zur Sache.

Gruß
Markus



Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 09.03.2017 20:57.
Re: UN-Nummer JA oder NEIN? (Lithium) [Re: ck_chris] #23139 10.03.2017 08:50
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ck_chris Offline OP
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Hallo Markus,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin ja noch recht neu auf diesem Gebiet und vielleicht deswegen hinterfrage ich viele Vorschiften und Verordnungen damit mir so weinig Fehler wie möglich unterlaufen.

Wenn ich jetzt die SV 188 so schön nach dem Juristen-Deutsch zerpflücke bleibe ich an folgenden Punkten hängen...

Als Haupteinleitung steht es drin....

Die zur Beförderung aufgegebenen Zellen und Batterien unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:

Das würde doch heissen, dass ich alle Vorschriften a) - h) (die auf meine Knopfzelle zutreffen) beachten muss. In diesem Fall wäre es ja a) + c) + d) + e) und natürlich auch f) sowie g) + h)

Damit ich also die SV 188 anwenden darf, muss meine Knopfzelle unter 1g Lithium haben (a); damit ich weiter Punkt der SV erfüllen kann müsste ich die Sendung mit Kennzeichnen (5.2.1.9). Davon werde ich dann aber durch (f) befreit wenn (i) und (ii) zutreffen.

Und somit wäre ich ja wieder bei f) und der Mengenbegrenzung.

Vielleicht bin ich ein wenig kleinlich in der Auslegung, aber wenn wirklich etwas passieren sollte wird dann bestimmt alles genauso zerpflügt.

Gruß
Chris

PS: Natürlich sind auch alle anderen auch "eingeladen" hier ihre Meinung zu äussern. smile


Zuletzt bearbeitet von ck_chris; 10.03.2017 09:57.
Re: UN-Nummer JA oder NEIN? (Lithium) [Re: ck_chris] #23148 10.03.2017 22:16
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Chris,

interessanter Einwand. Im Grund, denke ich, hast du recht.
Wenn auseinanderpflücken dann richtig.
Ich bin kein Jurist sondern eher der Mann für´s Grobe.
Also der Palettenschubser

Die Vorgaben a), c) und e) sind, wenn ich das richtig verstanden habe, erfüllt. d) fällt für deine Batterie raus.

Ich habe mir grade den Wortlaut zu diesem Thema in den Vorschriften der IATA durchgelesen.
Wortlaut ist identisch, bis auf die Tatsache das hier das "und" fehlt.
Meiner Meinung nach besteht die einzige Gemeinsamkeit der beiden Unterabsätze darin das hier Lithium Batterien behandelt werden.
Der zweite Satz bezgl der Mengenangabe der erlaubten Versandstücke bezieht sich nicht auf die Knopfzellen.

Auch ich würde Meinungen und Einschätzungen von weiteren Kollegen begrüßem.

Schönes Wochenende

Gruß
Markus

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 10.03.2017 22:19.
Re: UN-Nummer JA oder NEIN? (Lithium) [Re: ck_chris] #23154 13.03.2017 10:03
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ck_chris Offline OP
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Hallo zusammen,

hab da noch mal etwas gefunden

https://www.stuttgart.ihk24.de/blob...umbatterien-2017--Juergen-Werny-data.pdf

explizit die Seite 39

Gruß
Chris

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