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Wann wird Gefahrgut -> Gefahrstoff #23112 08.03.2017 10:57
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HotteB Offline OP
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen, hier öffnet sich ein kleines Problem: Wann wird aus Gefahrgut Gefahrstoff? Hintergrund ist...wir erwarten Gefahrgut (in diesem Fall Batterien UN2880) und sollen es vor Weiterversand für ein halbes Jahr lagern. Unter Beachtung der jeweils spezifischen Lagerungsvorschriften kein Problem. Diesmal soll das Gefahrgut allerdings extern in einem Logistikunternehmen eingelagert werden. Die wiederum dürfen kein Gefahrgut handeln/lagern. Aussage einer neutralen Person: kein Problem, wenn Gefahrgut nach dem Transport/Anlieferung ins Regal gestellt wird, ist es sofort als Gefahrstoff zu betrachten?? Diese Aussage stelle ich in Frage. In welches Dokumentation ist so etwas allgemein geregelt? Für Vorschläge/Antworten wäre/bin ich sehr dankbar. Schöne Grüsse aus dem Norden.

Re: Wann wird Gefahrgut -> Gefahrstoff [Re: HotteB] #23124 09.03.2017 15:07
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Marco66 Offline
Methusalem
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Hallo Hotte,

Beim Lagern ist das Gefahrstoffrecht maßgeblich. Die Lagerung wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) folgendermaßen definiert:

(6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.

Lagern wiederum ist eine Tätigkeit im Sinne dieser Verordnung. Die GefStoffV gilt " für Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Gefährdun-
gen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse ausgesetzt sein können. " Was bedeutet, dass bei Gefahrgut, welches länger als 24 Stunden bereitgestellt wird es sich um Lagern handelt und das Gefahrgut zu Gefahrstoff geworden ist. Um mal Deine Worte zu gebrauchen.

Die Erklärung des externen Lagerunternehmens ist aber irgendwie komisch. Schließlich bleibt das Gefahrgut ja Gefahrgut. Sobald es bewegt wird, unterliegt es wieder der Gefahrgutgesetzgebung für die Zeit des Transportes.

Dann darf zwar Gefahrgut gelagert werden, das Verladen und die Erstellung der Transportpapiere muss aber von geschultem Personal erfolgen. Da kommen die auch mit dem Gefahrstoff-Trick nicht drum herum.

Du solltest mal um eine genauere Erklärung bitten.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Wann wird Gefahrgut -> Gefahrstoff [Re: HotteB] #23125 09.03.2017 15:46
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aw_ Offline
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Hallo Hotte,
da möchte ich mich Marco66 anschließen.
Das Lagern ist eine Sache, aber sobald 'Bewegung' i.S. d. Transportes ins Spiel kommt, sind Pflichten der GGVSEB zu erfüllen. Diese wären in Deinem Fall: Empfänger, Entlader, Absender, Verpacker, Verlader. Und das ist eine ganze Menge, denn alle müssen gem. ADR 1.3 geschult sein. Sollte sogar beim Verladen eines Fahrzeugs der Wert von 1000 gem. ADR 1.1.3.6 übertroffen werden, ist sogar ein Gefahrgutbeauftragter nötig.

Vermutlich ist das alles gar nicht nötig, falls Du UN2800 meinst (vertippt? UN2880 ist ein Stoff - Calciumhypochlorid) dann sind die Batterien vom ADR befreit, sofern die Sondervorschrift 598 eingehalten wird - Sicherung gegen Kurzschluß, Sicherung gegen Beschädigung, Umfallen etc., also am Besten gut verpackt und im Fahrzeug gut gesichert.
gruss..aw

Re: Wann wird Gefahrgut -> Gefahrstoff [Re: aw_] #23140 10.03.2017 08:55
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo zusammen,
nach dem Entladen ist der Beförderungsvorgang beendet, also endet hier auch die Gefahrgut-Definition. Schaut man sich § 2, Abs. 1 der GefStoffV an, so würde ich eine Einstufung von Batterien als Gefahrstoff verneinen. Man müsste aber wohl über wassergefährdende Stoffe und deren Lagerung etc. nachdenken.
Gruß Gandalf

Re: Wann wird Gefahrgut -> Gefahrstoff [Re: HotteB] #23163 14.03.2017 15:16
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HotteB Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
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Registriert: Mar 2014
Beiträge: 5
Hier jetzt alles geregelt...Eure Antworten waren sehr hilfreich:-)
Vielen Dank.
BG'se Hotte


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