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Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #21148 11.04.2016 12:48
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Würde ich nicht so meinen.
Der VCI und alles anderen großen Verbände haben Checklisten herausgegeben und danach wird die Ausrüstung nach wie vor kontrolliert. Es gibt offensichtlich seit der letzten Änderung der RSEB neuen Diskussionsbedarf auf Grund von Aussagen einzelner Ländervertreter bei Vorträgen, was nach meiner Auffassung nicht so vom Recht gedeckt ist.

Übrigens hat mir noch keiner die Frage beantworten können, was bei der Sichtprüfung des Fahrzeuges im normalen Stückgutverkehr (Klasse 2, 3, 8 oder 9) an Gefahrgutrechtsvorschriften geprüft werden soll.


Der VCI versucht seinen Mitgliedern auch nur was an die Hand zu geben, was möglichst allen Bundesländern gerecht wird. Also wird das volle Programm abgebildet. Das hat aber doch nichts mit einer Vorschriftengrundlage zu tun. Die Grundlage heisst zum einen ...Sichtprüfung... und zum Zweiten ...die bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung... Und da kann man alles hinein interpretieren oder auch nicht.

Unsere Kunden checken auch das Maximum. Aber wenn der direkte Konkurrent das nicht tut, hat unser Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Und die paar Kontrollen rücken das nicht zurecht.

Wenn Sie nach dem Stückgutverkehr fragen: Der VCI hat in seinem Leitfaden auch eine Verladecheckliste für Stückgut veröffentlicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 11.04.2016 12:49.
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #21149 11.04.2016 13:15
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Ich bin regelmäßig mit GG - Fahrern im Stammtisch zusammen, darüber hinaus IHK Prüfer für den ADR Schein, selber als GB und ADR - Fahrer regelmäßig mit anderen zur Fortbildung. Und das seit fast 20ig Jahren. Ich weis also was in der Praxis abgeht und was der Fahrer alles ausbaden muss ohne eigener Lobby.


Dazu auch von mir noch ein Hinweis. Sie werden dieses Problem nicht lösen, indem man beim ADR unterschiedliche Herangehensweisen an den Tag legt und selbst in Deutschland eine Kleinstaaterei betreibt, bei der jedes Bundesland die Vorschriften des ADR und der StVO anders interpretiert. Das wird nur dazu führen, dass Unternehmen Ihre Produktion ins Ausland verlagern und die wenigen noch verbliebenen deutschen Fahrer sich bald auch keine Gedanken mehr machen müssen, weil sie arbeitslos sind.

Das Problem kann man nur angehen, indem man
a) erst einmal in Deutschland in allen Bundesländern gleiche Maßstäbe ansetzt und dann
b) versucht, innerhalb der ADR-Vertragsstaaten bei WP.15 eine gemeinsame Herangehensweise zu finden.

Bei b) sage ich nur: gute Nacht! In Frankreich bespielsweise schreibt ein Dekret vor, dass sich bei Ladungen bis 3 Tonnen der Verlader bitte aus Verladung und Ladungssicherung raus halten und alles dem Beförderer überlassen möge.

Willkommen bei der Chancengleichheit!

Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: sonnenblume85] #23080 02.03.2017 11:58
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Hallo DJSMP und alle anderen,

das diskutierte Problem wird nach meinen Informationen in der RSEB neu geregelt, so dass bundesweit festgeschrieben wird, dass zur Kontrolle des Fahrzeuges auch die Ausrüstung nach 8.1.4 und 8.1.5 ADR gehört.

Ich hoffe dass nun bundesweit Klarheit besteht.

Grüße Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #23081 02.03.2017 15:38
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Hallo Herr Damm,

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so dass bundesweit festgeschrieben wird, dass zur Kontrolle des Fahrzeuges auch die Ausrüstung nach 8.1.4 und 8.1.5 ADR gehört.


Hört sich ja gut an, nur leider wird die RSEB nicht durch alle Bundesländer anerkannt, siehe RSEB 2015.

Zum Beispiel steht in dem Link bei TH (Freistaat Thüringen)"Eine Kontrollkommission prüft den Abbau von Verwaltungsvorschriften, darunter fällt auch die RSEB."

Und so dürfte Ihre Einschätzung "Ich hoffe dass nun bundesweit Klarheit besteht." wohl nicht ganz stimmen!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #23090 03.03.2017 10:14
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Hallo Herr Damm,

vielen Dank für die Infos. Damit lässt sich doch jetzt zumindest bei der Gefahrgutausrüstung nach 8.1.4 und 8.1.5 arbeiten.

Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: Gerald] #23091 03.03.2017 10:16
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Originally Posted by Gerald
Hallo Herr Damm,

Antwort auf
so dass bundesweit festgeschrieben wird, dass zur Kontrolle des Fahrzeuges auch die Ausrüstung nach 8.1.4 und 8.1.5 ADR gehört.


Hört sich ja gut an, nur leider wird die RSEB nicht durch alle Bundesländer anerkannt, siehe RSEB 2015.

Zum Beispiel steht in dem Link bei TH (Freistaat Thüringen)"Eine Kontrollkommission prüft den Abbau von Verwaltungsvorschriften, darunter fällt auch die RSEB."

Und so dürfte Ihre Einschätzung "Ich hoffe dass nun bundesweit Klarheit besteht." wohl nicht ganz stimmen!!


Für unsere Kunden bringt das keine Neuerungen, da wir die Verlader eh alles checken lassen.

Aber es ist schon bezeichnend, dass sich Herr Damm in Thüringen eventuell wieder mit seinen eigenen Waffen schlagen lassen muss. laugh

Wie gesagt: Willkommen in Deutschland vor der Reichseinigung 1871. Nicht mal auf eine unbedeutende Verwaltungsvorschrift können sich die Bundesländer einigen. Es ist einfach nur traurig!

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 03.03.2017 10:18.
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: Gerald] #23102 06.03.2017 07:46
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Hallo Gerald,

Originally Posted by Gerald

Hört sich ja gut an, nur leider wird die RSEB nicht durch alle Bundesländer anerkannt,.....


Ich glaube die RSEB bewertet Ihr einfach zu hoch. Sie ist nur "eine Verwaltungsvorschrift" und erläutert das eigentliche Recht für die Behörden. Es gibt viele Rechtsgebiete ohne einer solchen Verwaltungsvorschrift. Und mal ganz ehrlich, wer redet von der Berliner oder der Bayrischen RSEB? Selbst wenn ein Bundesland dort mal etwas anderes festlegten (hatten wir schon), würde das kaum jemand merken. Darüber hinaus versuchen einige Bundesländer die RSEB immer wieder mit eigenen Regelungsgehalt dem Recht entgegen zu wirken, was rechtlich fraglich ist. Daher finde ich den Thüringer Weg im Sinne der Verwaltungsvereinfachung schon machbar.
Im Owi - Verfahren ist es sowieso egal ob Thüringen eine RSEB hat oder nicht. Es wird hier nach dem Gesetz entschieden, was vom Amtsgericht in jedem Einzelfall überprüfbar ist.

Gruß Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #23106 06.03.2017 13:44
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Hallo Herr Damm,

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Ich glaube die RSEB bewertet Ihr einfach zu hoch. Sie ist nur "eine Verwaltungsvorschrift" und erläutert das eigentliche Recht für die Behörden.


Sehe ich nicht ganz so, denn in der RSEB werden Auslegungshinweise zu den entsprechenden gefahrgutrechtlichen Verordnungen gegeben.
Warum würde man sich sonst in den Bundesländern dazu Gedanken machen und nach der Einführung des ADR aller zwei Jahre in der Bundesrepublik, dann die GGVSEB dem neuen ADR und zeitversetzt auch die RSEB anpassen.

Wenn man sich jetzt mal die Einführung der RSEB in den Ländern ansieht, da steht:

RSE 2005 nicht eingeführt, RSE 2003 vom 1. September 2003 (ThürStAnz Nr. 44 S. 2194) und

In der Einführung der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) vom 3. September 2009 (VkBl. 2009 Heft 19 S. 666 mit Anlagenband Nr. B 2207 A33/3642.71/2009-3 Stand: 6. Januar 2010

unter TH (Thüringen) schon 2009 "Eine Kontrollkommission prüft den Abbau von Verwaltungsvorschriften, darunter fällt auch die RSE."

Das bedeutet für mich, die Prüfung der Zweckmäßigkeit der RSE/RSEB erfolgt in Thüringen schon seit 2005!!

Warum gibt es so einen Eintrag eigentlich nur bei Thüringen und ich denke mal bei der Ahndung von einer Ordnungswidrigkeit wird in Thüringen auch die Anlage 7 der RSEB zu Rate gezogen!! wink

Ein kleiner Hinweis noch. Zum Sprengstoffgesetz bzw. den dazugehörigen Verordnungen gibt es eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz und das schon seit 10. März 1987, wo die letzte Änderung dieser Verordnung erfolgte.




Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: Gerald] #23109 07.03.2017 07:43
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Hallo Gerald,

Thüringen arbeitet seit Jahren sehr aktiv auch bei der Erstellung der Muster RSEB des Bundes mit. Natürlich wird diese auch hier beachtet. Rein aus gesetzgeberischen Gründen (Anzahl der Vorschriften soll reduziert werden) wird diese nicht für Thüringen eingeführt. Die "fünf Hansel" die sich in Thüringen Behörden damit beschäftigen, stimmen sich so miteinander ab.

Gruß Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #23130 09.03.2017 15:19
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Prinzipiell vertrete ich ja die Auffassung von Herrn Damm, dass man die RSEB nicht zu hoch hängen und nach dem ADR gehen sollte.

Wenn es aber nun im ADR keine (diplomatisch nach deutscher Auffassung: keine eindeutige) Regelung gibt, wonach die Gefahrgutausrüstung durch den Verlader zu kontrollieren ist, dann spielt die RSEB in meinen Augen gerade vor Gericht schon eine herausragende Rolle.

Ich hoffe ja, dass das ADR, bevor ich in 30 Jahren in Rente gehe, noch eine Formulierung wie die folgende enthalten wird:

"7.5.1.2 Sofern im ADR/RID nichts anderes festgelegt ist, darf eine Beladung nicht erfolgen, wenn
- die Begleitpapiere nach 8.1.2.1
- die Ausrüstung nach 8.1.4 und 8.1.5 sowie
- die Mittel nach 7.5.7
den Rechtsvorschriften nicht genügen.

Zudem müssten bei den Fahrzeugen und Containern klare Formulierungen ergänzt werden, dass mit den Rechtsvorschriften auch nationale Gesetze und Vorschriften (Deutschland StVO usw.) gemeint sind.

Etwas Zeit dazu ist ja noch...

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