Hallo Gefahrgutgemeine,

Pflanzenschutzmittel sind häufig mit UN 3082 klassifiziert. Bei einem Kunden von mir (Landhändler) sieht man die verschiedenste Kennzeichnungsmöglichkeiten die von großen Chemieunternehmen vorgenommen werden, z.B.

Einzelverpackung, GZ 9/FischBaum + UN Nr., in Karton 4x5 ltr, dieser ist auch mit GZ9/FischBaum + UN Nr. gekennzeichnet

Einzelverpackung mit CLP Piktrogramme im Karton mit LQ Route oder auch GZ 9 usw.

Mein Kunde möchte die SV 375 anwenden.

Mir stellt sich nun die Frage kann die SV 375 angewendet obwohl bereits nach ADR gekennzeichnet ist?