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defekte Lithium Ionen Batterien #23178 15.03.2017 21:22
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Mathias/ion Offline OP
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Hallo Zusammen,

ich würde gerne dieses Thema mit Euch diskutieren.
Lithium Batterien die nicht den Vorgaben des UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien Teil iii unterabschnitt 38.3 entsprechen müssen gemäß SV376 befördert werden.

In der SV 376 wird die P908 vorgegeben.
Wenn ich die SV richtig lese, muss ich die SV 376 anwenden oder?

Wie kann die Umsetzung der Transportgenehmigung bei defekten Lithium Ionen Batterien mit Gefahrenpotenzial aussehen? Ich denke hier an zB. Akkus vom Akkusschrauber mit Gehäusebruch.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine "allgemeine" Genehmigung.

Wie setzt ihr das um?


Gruß Mathias



Re: defekte Lithium Ionen Batterien [Re: Mathias/ion] #23179 16.03.2017 07:49
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aw_ Offline
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Hallo Mathias,
Originally Posted by Mathias/ion
Wenn ich die SV richtig lese, muss ich die SV 376 anwenden oder?

Ja
Antwort auf

Wie kann die Umsetzung der Transportgenehmigung bei defekten Lithium Ionen Batterien mit Gefahrenpotenzial aussehen? Ich denke hier an zB. Akkus vom Akkusschrauber mit Gehäusebruch.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine "allgemeine" Genehmigung.

Wie setzt ihr das um?


Bei einer Lithium-Batterie mit Gehäusebruch sind die Bedingungen im letzten Abschnitt der Sondervorschrift gegeben. Somit bleibt nur die Anfrage bei der BAM, Herr Döring. Soweit ich weiss, wird jeder Fall einzeln bewertet.
gruss..aw

Re: defekte Lithium Ionen Batterien [Re: aw_] #23181 16.03.2017 09:37
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UHeins Offline
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Ingo Döring ist seit Februar nicht mehr Ansprechpartner bei der BAM. Er wird für zwei Jahre zum Thema "Telematik" im BMVI arbeiten. Nomineller Kontakt im Fachbereich 2.2 der BAM ist Frank Krischok (Tel. 030/81 04-3707).


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: defekte Lithium Ionen Batterien [Re: UHeins] #23186 16.03.2017 15:46
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Mathias/ion Offline OP
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Danke für eure Meinungen.

Ich hab mir sowas schon gedacht .

LG


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