Ich muss leider nochmal eine Frage nachschieben. Wenn die Kanister einzeln verkauft würden, dann müsste ich die Kanister mit UN-NR. und Gefahrzettel belabeln. Denn LQ wäre nur bis 1 Liter.
LQ wäre überhaupt nicht möglich, da Einzelverpackungen nicht erlaubt sind.
jetzt ist es aber so wie oben beschrieben, dass es 6 Kanister á 2 Liter sind. Greift es dann trotzdem, das es eine zusammengesetzte Verpackung ist und ich nur den Umkarton mit UN-Nr. und Gefahrzettel belabeln muss?
Ja, sofern folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Die 4G Bauartprüfung wird nicht überschritten, also der Y-Wert bei verpacken der Kanister exakt gem. Prüfbericht.
- Oder unter Anwendung ADR: 4.1.1.5.1 oder 6.5.1.7.1,
soll heissen ggfs. 2 Versandstücke daraus machen.
gruss..aw