Hallo werte Gemeinde,
ich wurde zum 01.12.16 zum Gefahrgutbeauftragten bestellt, bin also noch recht „frisch“ in diesem Bereich. Unser gesamtes Gefahrgut ist Abfall (falls das einen Unterschied macht).
Im ADR ist der Inhalt des Gefahrgutberichtes eindeutig beschrieben. Mein Problem ist das ich nur einen Monat im Jahr 2016 als Gefahrgutbeauftragter tätig war. Das einzige das ich angeben kann, ist der Zeitraum des Gefahrgutberichtes vom 1.12-31.12, weil ab 1.12 erst bestellt, und die Art und Menge der einzelnen Klassen für das gesamte Jahr. Reicht das als Inhalt für den Bericht? Habt ihr da noch Ideen oder Hinweise was da noch rein könnte? Mir scheint das etwas wenig. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten mit diesem einen Monat „umzugehen“?
Mein zweites Anliegen betrifft die Ausnahme 20 und dem Sicherungsplan. Die Abfallgruppe 3.1 beinhaltet die Klasse 3 mit einem Gefahrzettelmuster 3+6.1. Müßte ich die Tabelle 1.10.3.1.2 anwenden nur weil das Gefahrzettelmuster 3+6.1 benutzt wird? Speziell auf die 6.1 bezogen.
Danke im voraus für eure Antworten
Freundliche Grüße, Vellsteen.
Zuletzt bearbeitet von Vellsteen; 25.04.2017 18:26.