Hallo Zusammen,
wir hatten kürzlich den Fall das ein Tankwagen zu uns kam, um Dieselkraftstoff aus unserem Tank abzupumpen. Dabei fiel unserem Betriebsmeister auf, dass auf dem Tankwagen zwei Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch + Baum) um 180 Grad gedreht, also auf dem Kopf stehend, aufgeklebt waren. Da die Kennzeichen aufgeklebt waren, konnten sie folglich nicht einfach gedreht werden, wie es beispielsweise bei Stecktafeln möglich wäre. Da wir als Befüller nach Absatz 2 Satz 3 a) in der Pflicht sind, zu kontrollieren ob die richtigen Kennzeichen verwendet werden, hat unser Betriebsmeister den Fahrer darauf angesprochen, dass die Kennzeichen falsch angebracht wurden. Der Fahrer telefonierte daraufhin mit dem Gefahrgutbeauftragten seiner Firma, der daraufhin meinte, dass dies keinen Verstoß darstellt. Die Kennzeichen müssen lediglich ein auf die Spitze gestelltes Quadrat darstellen, was in diesem Fall auch so war, bei einer Drehung von 180 Grad.
Wir haben dann selbst in die Verordnung geschaut, jedoch keine andere Regelung wie die, mit der "Auf die Spitze gestelltes Quadrat" gefunden.
Wir haben dann den Fahrer losfahren lassen, da wir keine nachweisbaren Argumente hatten.
Weiß hier im Forum jemand, wo eine erklärbare Begründung steht, dass das Kennzeichen ordnungsgemäß anzubringen ist?
Zuletzt bearbeitet von Dieter2010; 19.05.2017 09:45.