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Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR #2357 06.12.2004 17:45
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Christian Breuer Offline OP
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Hallo Experten,

vielleicht ist jemandem schonmal folgender Unterschied aufgefallen, ich zitiere:

P650 ADR: (5), Satz 2: "Die kleinste äussere Abmessung der Aussenverpackung muss mindestens 100 mm betragen" --> Verstehe ich so: Mindestmaß 100 x 100 x 100 mm

PI650 IATA-DGR: "At least one surface of the outer packaging must have a minium dimension of 100 x 100 mm...." --> 100 x 100 x X mm

Damit steht oder fällt wohl der Briefversand von diagnostischen Proben, oder ?

Ich habe gehört, zu dieser Regelung im ADR soll eine Änderung geplant sein. Weiss jemand etwas Definitives ?



Christian Breuer
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: Christian Breuer] #2358 07.12.2004 08:54
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Breuer,
ich kann diese Vorgabe nirgends in der Verpackungsanweisung P650 finden <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: Willi_Pape] #2359 07.12.2004 10:16
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Carsten Klee Offline
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Hallo Herr Pape,



das finden Sie nicht in der aktuellen ADR sondern in der 17. Änderungsverordnung (ADR 2005).



Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen. www.bmvbw.de - dann Verkehr - Gefahrgut - rechte Seite Linkliste ADR 2005, pdf.-Datei herunterladen (2,8 MB), erst französische, dann deutsche Fassung, auf Seite 210 unter dem UN 3373-Label Absatz 5 letzter Satz (gilt alles nur für die anderen User, die die 17. ÄndV noch nicht haben, Herr Pape kennt die sicherlich schon auswendig! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />)



Hallo Herr Breuer,



da ich weiß. dass Sie immer ein Ohr an der Grasnarbe haben - wo haben Sie denn das schon wieder gehört?!? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Text der P 650 gemäß 17. ÄndV schon wieder gekippt werden soll? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />



Gruß Carsten Klee

Zuletzt bearbeitet von Carsten Klee; 07.12.2004 10:19.
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: Willi_Pape] #2360 07.12.2004 10:36
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Anderl Offline
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Hallo zusammen,

steht im Entwurf ADR 2005 sowie Anlage zum BGBl. Teil II Nr. 33 vom 12. Oktober 2004 "Anlage zur 12. RID-Änderungsverordnung vom 28. September 2004".

Würde die Aussage ebenso als geforderten Würfel mit mind. 100 mm Seitenlänge sehen.

Der fr. Originaltext lautet:
"La dimension extérieure minimale des emballages extérieures doit etre d´au moins 100 mm."

Könnte man dies evtl. anders interpretieren? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Bin leider der französischen Sprache nicht mächtig.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: Carsten Klee] #2361 07.12.2004 13:46
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Klee,
danke für die Info.
Wenn Ich die 17. ÄndV auswendig kennen würde, könnte ich im Zirkus auftreten. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: Christian Breuer] #2362 07.12.2004 18:38
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G. Homann Offline
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Hallo Herr Breuer und Herr Klee,

da bin ich auch schon drüber gestolpert. Gem. IATA gilt: "At least one surface of the outer packaging must have a minium dimension of 100 x 100 mm". D.h. eine Außenfläche min. 100 x 100 mm. Das ermöglicht von den Abmessungen her den Versand als Brief national. Ich weise in dem Zusammenhang auf die Vorträge von Herr Philippi (Fraport) bzw. Herr Bahlke (Deutsche Post) im Rahmen des Symposiums Kl. 6.2 in Wernigerode hin.
Die Angabe in P 650 (5) ADR: Kleinste Äußere Abmessung min. 100 mm würde dann (mindestens) den Würfel bedeuten und wäre für den Straßenverkehr eine restriktivere Bestimmung als für den (Post-) Luftverkehr. Kann eigentlich nur ein Übersetzungsfehler sein, ODER???

Gruß aus München,

Günther Homann

Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: G. Homann] #2363 08.12.2004 11:10
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UHeins Offline
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@ Anderl:
Antwort auf
Der fr. Originaltext lautet:
"La dimension extérieure minimale des emballages extérieures doit etre d´au moins 100 mm."


Heißt auf Deutsch:
"Die äußere Mindestabmessung der Außenverpackungen muss mindestens 100 mm betragen"

Auch die "Sprache der Diplomatie" gibt nicht sehr viel her ...

Wenn jedoch im Englischen die Rede ist von EINER Fläche von 100 x 100 mm , dann bleiben ja noch gut ZWEI Paar jeweils gegenüberliegender Flächen übrig, deren Abmessungen freigestellt sind. Das muss also nicht unbedingt ein "Würfel" sein (oh Gott - jetzt sind wir schon wieder bei Mathematik!)

Ein Würfel ist ein von 6 kongruenten, d.h. gleichen Quadraten begrenzter Körper mit 12 gleich langen Kanten und 8 Ecken.

Ein Quader ist ein Körper, der von sechs rechteckigen Flächen begrenzt wird, wobei immer zwei sich gegenüberliegende Flächen gleich groß sind. Der Quader hat 12 Kanten, die nicht alle gleich lang sein müssen, und 8 Ecken. Anmerkung: Der Würfel ist ein Spezialfall des Quaders.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: UHeins] #2364 08.12.2004 18:32
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Anderl Offline
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Hallo zusammen,

lässt "Die äußere Mindestabmessung der Außenverpackungen muss mindestens 100 mm betragen" nicht auch den Schluß zu, dass die Summe der Seiten 100 mm überschreiten muss?
In der franz. Version spricht man zumindest nicht von der "kleinsten äusseren Abmessung der Aussenverpackung". Oder sollte hier auch die Summe gemeint sein? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Also da ist die Aussage der IATA, dass mindestens eine Fläche mind. 100 mm x 100 mm betragen muss, doch eindeutiger, oder? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: Anderl] #2365 22.12.2004 09:39
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Christian Breuer Offline OP
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Hallo zusammen,

also ich verstehe das so:

ADR: Minimale Seitenlänge 100 mm, bedeutet Mindestmaß 100 x 100 x 100 mm (Länge x Breite x Höhe)

IATA: Eine Fläche mindestens 100 x 100 mm, d.h. der Karton dürfte auch 100 x 100 x 50 mm gross sein und somit das maximale Briefmaß der Deutschen Post AG NICHT überschreiten.

Die Diskussion dürfte jedoch hoffentlich bald recht akademisch sein, weil Ich freundlicherweise von Herrn Holzhäuser, BMVBW folgende Info erhalten habe:

"der letzte Satz 2 in P 650 Absatz 5 wird bezogen auf
die 100 mm gestrichen.
Das Fehlerverzeichnis steht noch aus."

Zum Glück gibt es beim ADR eine Übergangsfrist.

Allen ein frohes Fest !


Christian Breuer
Re: Verpackungsanweisung P650 ADR<->PI650 IATA-DGR [Re: Christian Breuer] #2366 22.12.2004 11:08
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UHeins Offline
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Nur eine Randbemerkung: Herr Holzhäuser ist nicht Mitarbeiter des BMVBW, sondern des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - auch wenn viele es für eine gute Idee hielten, ihn in Bonn angesiedelt zu sehen. Der Mann ist eine echte Kapazität!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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