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Re: Bußgeld aus Verstoß gegen Nicht-Gefahrgut? [Re: Bergmannsheil] #23773 02.08.2017 16:17
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DJSMP Offline
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Auch nach meiner Auffassung kann hier nur eine Sanktionierung nach Straßenverkehrsrecht erfolgen. Da würde es etwas günstiger. Punkte in Flensburg sind aber auch bei Nicht-Gefahrgut möglich.

Nun schlagen zwei Herzen in meiner Brust:

Zum Einen würde ich als Berater des Krankenhauses allein für den Bescheid natürlich empfehlen, den Bescheid anzufechten, wenn sich dieser auf das Gefahrgutrecht bezieht. Der Teil 7 kann bei P650 nicht gelten.

Zum Zweiten würde ich dem beschriebenen, unsäglichen Treiben jedoch vehement ein Ende setzen wollen. Der Fahrer verpackt und verlädt ohne Gegenkontrolle des übergebenen Krankenhauses? Da kann das Bußgeld eigentlich nicht hoch genug sein!

Re: Bußgeld aus Verstoß gegen Nicht-Gefahrgut? [Re: DJSMP] #23788 04.08.2017 10:28
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Bergmannsheil Offline OP
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Guten Morgen,

der Ordnungswidrigkeitenbescheid liegt mir jetzt vor. Vorgeworfen wird Verstoß gegen § 29 Abs. 1 GGVSEB, Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 GGVSEB, § 10 GGBefG, 110.3 RSEB.
Als Verlader hätte der Beschuldigte die Ladungssicherung nicht beachtet. "Das Gefahrgut UN 3373 ... war unzureichend gesichert." Interessant ist der weitere Passus "Die besondere Gefährlichkeit des Gefahrgutes wird dadurch dokumentiert, weil selbst dann, wenn das Gefahrgut UN 3373 in begrenzten Mengen befördert wird, die Beförderung von keiner anwendbaren Vorschrift des ADR befreit ist."
Da hat aber jemand was durcheinander geworfen!


Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 04.08.2017 10:45.

Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Bußgeld aus Verstoß gegen Nicht-Gefahrgut? [Re: Bergmannsheil] #23789 04.08.2017 11:32
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Udo Freitag Offline
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U
Registriert: Feb 2009
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Moin, moin,

zum BMVI schicken und mal fragen, ob das so richtig ist.

Gruß

Udo

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