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Bezeichnung bzw. Code der Innenverpackung #2385 16.12.2004 14:31
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L
Lars Paterok Offline OP
Spezi
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Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
Hallo zusammen,

ich habe in letzter Zeit Probleme mit den Reedereien
bzgl. unserer Innenverpackungen.
In einem aktuellen Fall wollte ich Haarwasser nach Singapur
verschicken.
Folgende Angaben habe ich in der IMO-Erklärung gemacht:
Kl. 3, UN 1266, VPG III, 1 fibreboard box, PERFUMERY PRODUCTS
(limited quantity), ...
Obwohl es sich um Begrenzte Mengen handelt habe ich trotzdem
einen bauartgeprüften Karton verwendet! Trotzdem hat die Reederei
die Bezeichnung bzw. den Code der Innenverpackung verlangt!

Müssen die PET-Flaschen in die das Haarwasser abgefüllt ist den
auch geprüft sein und einen UN-Code oder ähnliches enthalten?
Und wenn ja, muß dieser dann in der IMO eingetragen sein?

Auf den Flaschen selbst ist nämlich kein Code eingeprägt!

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen!


Gruß
Lars

PS: Muß außer dem Bruttogewicht eigentlich auch das Nettogewicht
mit angegeben werden? Ich dachte das Bruttogewicht reicht und das
Nettogewicht wird nur bei Gefahrgütern der Klasse 1 benötigt!?

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2449-IMO-Singapur1.jpg (0 Bytes, 3435 Downloads)
Re: Bezeichnung bzw. Code der Innenverpackung [Re: Lars Paterok] #2386 16.12.2004 15:33
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Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Das Problem hatte ich anfangs auch - wir geben dies nun auch immer an.
Im Vergleich zur Strasse geltend für die LQ keine besonderen Freistellungen - sind also fast wie "normales" Gefahrgut zu behandeln.

Eine zusammengesetzt Verpackung besteht nun mal aus 2 Verpackungen - also nur 4G-fibreboard box wäre richtig genommen auch zuwenig.
Wir geben es z.B. so an.
"4G/3H1 Combination packagings ... LTD QTY"

aber nicht verwechslen mit "Composite packagings" !!

Gruß Rupert


Have a nice day!
Re: Bezeichnung bzw. Code der Innenverpackung [Re: Rupert] #2387 21.12.2004 14:48
A
Anonym
Nicht registriert
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A
Hallo Mr. Rupert,



eine zusammengesetzte Verpackung besteht aus 2 Verpackungen. Einer Innenverpackung und einer Außenverpackung. Jedoch muss die Innenverpackung nach IMDG Code 4.1.1.3. keiner Bauart entsprechen. Es muss aber die zulässige Nettohöchstmenge eingehalten werden. Ansonsten reicht z.B. 4D oder Plywoodbox für die UN Außenverpackung.

Es sei denn, die Reederei wünscht weitergehende Dinge...



mfg

O.Vix


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