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Kennzeichnung von Fässern #2388 17.12.2004 15:28
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Hallo zusammen,
ich hätte gerne Eure Meinung zu folgendem Thema gehört:
Müssen Fässer grundsätzlich an den Seiten gekennzeichnet werden
oder reicht eine Kennzeichnung auf dem Deckel aus ?
In den Vorschriften steht eine seitliche, gut sichtbare Kennzeichnung.
da Fäser aber rund sind gibt es da ein Problem.
Bei der Verladung erkennt man dann die Label an der Seite nicht mehr.
Dieses trifft aber bei einer Kennzeichnung auf dem Deckel zu.
Wie macht man es richtig ?

Schönen Gruß
Fraba

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Kennzeichnung von Fässern #2389 17.12.2004 16:35
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UHeins Offline
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Beiträge: 530
Sobald Fässer in zwei Lagen gestapelt werden, gibt es keine Chance mehr, evtl. oben angebrachte Kennzeichnungen zu erkennen (das wäre so, als ob man sie am Boden kennzeichnet ...) Sind sie hingegen an der Seite gekennzeichnet und z.B. auf einer Palette in geeigneter Weise gedreht, dann kann die Kennzeichnung von allen vier Palettenseiten aus erkannt werden!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Kennzeichnung von Fässern [Re: UHeins] #2390 20.12.2004 15:41
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Hallo
danke für die schnelle Antwort.
das habe ich auch so gesehen, wollte nur eine Bestätigung.
Ich habe dazu aber noch eine Frage:
Wenn Fässer lose , einlagig bündig verladen werden, sieht man auf dem LKW die seitlichen Gefahrensymole nicht.
Sollte man dann, in diesen Fällen, die Kennzeichnung auf dem Deckel beibehalten oder darf man das nicht. Ich finde in den Vorschriften nichts dazu.
Gruß
Fraba

Re: Kennzeichnung von Fässern #2391 21.12.2004 09:30
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Gandalf Offline
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Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo fraba,

in der RSE ist unter den Erläuterungen zu Teil 5 folgendes zu finden:

"zu 5.2: Verpackungen ... die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung
oder Bezettelung tragen - die jedoch auf eine vorhandene Gefahr hinweist -,
begründen keine Ordnungsgwidrigkeit."

Darf man also machen.
Wichtig ist natürlich nur, das auch die geforderte
Kennzeichnung oder Bezettelung daruf ist. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Kennzeichnung von Fässern [Re: Gandalf] #2392 21.12.2004 11:49
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
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Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo !

Also wenn ich mehr als einen GZ anbringe als - zb. 3x GZ 8 auf einen Fass , dann ist das für mich weder eine Über- noch eine Zusatzkennzeichnung.

Zu beachten ist nur wenn man zwei Gefahrenzettel anbringen muss, z.b GZ8 + GZ3 dass mann diese auch jeweils zweimal anbringt entsprechend 5.2.2.1.6.

Als Kriterium vor die Sichtbarkeit gilt für mich dass die Kennzeichnung und Bezettelung einwandfrei erkennbar und lesbar ist wenn das einzelne Gebinde normal abgestellt ist - also wäre für mich auch die Kennzeichnung auf den Fassdeckel in Ordnung.

Wenn der LKW voll beladen ist - dann sieht man eigentlich gar nichts mehr...oder?



Wenn man aber die Fässer auf einer Palette fixiert (Wickelfolie, Stahlbänder etc..) - sollte man kurz überlegen ob dies dann nicht eine Umverpackung ergibt...



Gruß

Rupert



P.S.:

Eine Besonderheit in der Luftfahrt:

Sondervorschrift LAN-Chile Airlines:

LA-14: Die Markierungen und Kennzeichnen, die auf Packstücken welche Gefahrgut enthalten, verlangt sind, dürfen nicht auf der Oberen- oder auf der Bodenflächen angebracht werden.

( als wenn dies hier extra verboten ist - dann dürfte es allgemein erlaubt sein oder ??)


Zuletzt bearbeitet von Rupert; 21.12.2004 11:54.

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