Für LQ sind die allgemeinen Verpackungsanforderungen nach Teil 4 ADR anzuwenden. Konkret sind das 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 ADR. Demnach ist eine gewisse Grundfestigkeit für die Außenveroackung gefordert und es gibt Vorschriften für das Verpacken von Innenverpackungen (Gepolstert und ausschluss von Beschädigungen während der Beförderung). Das erfüllt der Brief als "Außenverpackung" ganz sicher nicht.
Wenn ich mir jetzt noch vorstelle, wie der Brief, der als "Warensendung" deklariert ist, bei der deutschen Post durch diverse Rollen gepresst wird um die Höhe der Warensendung zu kontrollieren und dieser Brief dann vielleicht an der Stelle, wo die Druckgaspackung liegt, einen Zentimeter zu hoch für die Presse ist und die Druckgaspackung dadurch schön gequetscht wird, weil der Copy-Shop oder das Zoofachgeschäft, die ja jetzt die "neuen" Postfilialen sind, das nicht ganz genau kontrolliert haben, dann wird mir ehrlich gesagt ganz anders. Dazu kommen noch meine Erfahrungen, dass der Copy-Shop oder das Zoofachgeschäft als Poststelle die Bedeutung des LQ-Kennzeichens gar nicht kennen.
Wie bescheuert muss man sein, um sowas in einem Brief zu verschicken?