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Brief mit Druckgaspackung #23926 10.09.2017 17:19
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Gerald Online OP
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Hallo,

da hat doch Jemand einen Briefumschlag mit Luftpolster, in welchen eine 75 ml Druckgaspackung sich befand, mit Kennzeichnung nach Unterabschnitt 3.4.7.1 bekommen. Was es nicht alles gibt! confused

Ich hänge mal ein Bild dazu an, habe aber den Absender und Empfänger entfernt.


Nachtrag: Ich habe nur die Bildgröße geändert, so wie es vorgeschrieben ist.

Anhänge Kapitel 3.4 mit Post 2.jpg
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 11.09.2017 15:51.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Brief mit Druckgaspackung [Re: Gerald] #23928 11.09.2017 09:13
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gg-freak Offline
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Da stellt sich mir die Frage, ob ein Briefumschlag eine geeignete Außenverpackung im Sinne des Abschnitt 3.4.2, Satz 1 ist? frown Die RSEB macht hierzu keine Aussage.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Brief mit Druckgaspackung [Re: gg-freak] #23929 11.09.2017 12:36
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aw_ Offline
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Originally Posted by gg-freak
Da stellt sich mir die Frage, ob ein Briefumschlag eine geeignete Außenverpackung im Sinne des Abschnitt 3.4.2, Satz 1 ist? frown Die RSEB macht hierzu keine Aussage.


RSEB nicht, aber 3.4.1 d) Unterabschnitt 4.1.1.1 sind die Grundanforderungen (u.a. 4.1.1.5) und die erfüllt ein Briefumschlag nicht!

Re: Brief mit Druckgaspackung [Re: gg-freak] #23930 11.09.2017 14:36
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DJSMP Online
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Für LQ sind die allgemeinen Verpackungsanforderungen nach Teil 4 ADR anzuwenden. Konkret sind das 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 ADR. Demnach ist eine gewisse Grundfestigkeit für die Außenveroackung gefordert und es gibt Vorschriften für das Verpacken von Innenverpackungen (Gepolstert und ausschluss von Beschädigungen während der Beförderung). Das erfüllt der Brief als "Außenverpackung" ganz sicher nicht.

Wenn ich mir jetzt noch vorstelle, wie der Brief, der als "Warensendung" deklariert ist, bei der deutschen Post durch diverse Rollen gepresst wird um die Höhe der Warensendung zu kontrollieren und dieser Brief dann vielleicht an der Stelle, wo die Druckgaspackung liegt, einen Zentimeter zu hoch für die Presse ist und die Druckgaspackung dadurch schön gequetscht wird, weil der Copy-Shop oder das Zoofachgeschäft, die ja jetzt die "neuen" Postfilialen sind, das nicht ganz genau kontrolliert haben, dann wird mir ehrlich gesagt ganz anders. Dazu kommen noch meine Erfahrungen, dass der Copy-Shop oder das Zoofachgeschäft als Poststelle die Bedeutung des LQ-Kennzeichens gar nicht kennen.

Wie bescheuert muss man sein, um sowas in einem Brief zu verschicken? sick

Re: Brief mit Druckgaspackung [Re: DJSMP] #23931 11.09.2017 15:58
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Gerald Online OP
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Hallo,

Ihr habt ja alle so recht mit Euren Beiträgen. Mir war das auch bewusst, aber leider ist es nun mal bei der Post nicht aufgefallen. Was mich sehr verwundert hat!

Manchmal frage ich mich schon. Warum halten manche das Gefahrgutrecht nicht ein bzw. warum fällt es den Verantwortlichen nicht auf?

Der Beitrag von DJSMP zeigt ja auf. Was hätte passieren können!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 11.09.2017 15:59.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Brief mit Druckgaspackung [Re: aw_] #23943 15.09.2017 15:17
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

auch die Verpackungs- und Versandauflagen von DHL (Regelung für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen - Teile 1B bzw. 2) lassen eine derartige Verpackung nicht zu.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer


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