Hallo zusammen,
unser Zulieferer verwendet für den Transport von Hydrauliköl (kein Gefahrgut), ein Kombinations-IBC (UN 31HA1).
Da hier das Gefahrgutrecht nicht greift, stellt sich die Frage ob die Codierung auf dem IBC dennoch gilt (Prüffrist, Stapeldruckprüfung,... etc.). Wenn ja, wo (Gesetze, Verordnung, Vorschriften) wird diese herangezogen.
Hydrauliköl stellt zwar kein Gefahrgut dar (laut SDS), aber eine Gefährdung z.B. im Falle einer Leckage beim innerbetrieblichen Transport bzgl. Wassergefährdung ist dennoch gegeben und muss dann auch überwacht werden.
Für Hinweise wäre ich dankbar
Gruß
J. Meiers