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Versand von UN 1689 und UN 1463 auf einer Palette #24012 12.10.2017 14:17
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Hallo zusammen,

mein Kunde hat von seinem Lieferanten eine Palette bekommen auf der Chromtrioxid UN1463 und Natriumcyanid UN1689 zusammen angeliefert wurden. Beide Chemikalien wurden, in Pulverform, in zugelassenen Stahlfässern geliefert. Die Palette war mit Stretchfolie umwickelt und mit allen relevanten Kennzeichen auf der Aussenseite versehen.

Die Frage ist, ob diese beiden Chemikalien zusammen auf der Palette angeliefert werden dürfen.

Im ADR steht, das sie nicht zusammen verpackt werden dürfen.

Dies gilt dann doch auch auch für die Palette mit Stretchfolie als Umverpackung?

In Kap. 4.1.1.6 steht ja noch mal explizit drin, das ich Stoffe, die gefährlich miteinander reagieren, nicht in die gleiche Außenverpackung packen darf.

Was mich halt noch irritiert, ist das beide Pulverförmig sind. Ich weiß nicht, wie sie im trockenen Zustand miteinander reagieren!

Viele Grüße
Sonja


Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen. (Edward Heath)
Re: Versand von UN 1689 und UN 1463 auf einer Palette [Re: Galvaniseuse] #24014 12.10.2017 20:00
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Gerald Online
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Hallo Sonja,

Antwort auf
Chromtrioxid UN1463 und Natriumcyanid UN1689 zusammen angeliefert wurden.


Wenn man jetzt im ADR im Kapitel 3.2 bei UN 1463 in die Spalte 9b sieht, dann steht "MP2":"Darf nicht mit anderen Gütern zusammengepackt werden.". Bei UN 1689 steht "MP18":" … in einer zusammengesetzten Verpackung nach Unterabschnitt 6.1.4.21 zusammenge­packt werden, wenn sie nicht gefährlich miteinander reagieren.“.

Hier ist die Rede von Verpackungen, die Begriffsbestimmung steht im Kapitel 1.2.

Antwort auf
Die Palette war mit Stretchfolie umwickelt und mit allen relevanten Kennzeichen auf der Aussenseite versehen.


Das war aber eine Umverpackung, nach Kapitel 1.2 ist das "Eine Umschließung, die (im Falle radioaktiver Stoffe von einem einzigen Absender) für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird. Beispiele für Umverpackungen sind:..."

Das sind also zwei verschiedene Schuhe. Und ich glaube nicht, das die Stoffe bei normaler Beförderung durch die Fässer kontakt aufnehmen können! wink


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Versand von UN 1689 und UN 1463 auf einer Palette [Re: Galvaniseuse] #24022 13.10.2017 11:00
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Galvaniseuse Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)

Das war auch mein erster Gedanke, das es so möglich ist, aber dann habe ich eine Nacht drüber geschlafen und war mir nicht mehr sicher! :-D


Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen. (Edward Heath)
Re: Versand von UN 1689 und UN 1463 auf einer Palette [Re: Galvaniseuse] #24024 16.10.2017 13:40
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DJSMP Offline
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Die Frage wäre noch, ob ggf. der Seeverkehr betroffen ist. Denn dort gelten restriktivere Trennvorschriften, die auch auf Umverpackungen gelten. Hier wurde ja nicht explizit auf ADR angefragt.


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