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Unterweisung und Schulung von Landpersonal #24033 19.10.2017 09:19
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michi-loeffler Offline OP
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Hallo Kollegen,

ich habe ein Frage zu der Unterweisung und Schulung von Landpersonal gem. IMDG Code 1.3. Ich finde nirgends den Passus WER diese Schulungen bzw. unterweisungen durchführen darf. Darf ich das als GB Strasse auch ? Wenn ja wo finde ich das ?

Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: michi-loeffler] #24035 19.10.2017 10:01
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Gerald Online
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Hallo Michi,
Antwort auf
Ich finde nirgends den Passus WER diese Schulungen bzw. Unterweisungen durchführen darf.


Da wirst Du auch nichts finden, denn es ist nicht festgelegt.
Aber im Unterabschnitt 1.3.1.1 steht:"...die für den Seetransport be­stimmt sind, beteiligt ist, muss hinsichtlich der Vorschriften für gefährliche Güter entsprechend seines Verantwortungsbereiches unterwiesen sein. ..." Das bedeutet für mich, dass Du ausreichende Kenntnisse zum IMDG-Code haben musst, es ist also nicht am Gb festgemacht.
Dein Gb Straße langt da bestimmt nicht, denn der beinhaltet keine Kenntnisse zum IMDG-Code.

Das ist bei der Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3 genau so, auch hier kann die Unterweisung durch jeden durchgeführt werden, welcher die Ausbildungsinhalte vermitteln kann.

In der GbV steht im §8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten in (1)"Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN wahrzu­nehmen." Und in Unterabschnitt 1.8.3.3 steht dann in Absatz zwei, vierte Strichaufzählung "ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließ­lich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;" Da steht nicht, das der Gb die Unterweisung machen muss!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.10.2017 10:17.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: Gerald] #24036 19.10.2017 10:20
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michi-loeffler Offline OP
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Hallo Gerald,

besten Dank soweit mal. Mir ging es in erster Linie nicht um das MÜSSEN sondern um das DÜRFEN. Aber in dem Fall hat es sich erledigt. Ich kenne mich zwar im IMDG aus aber habe keine Schulung erhalten.


Freundliche Grüße aus Oberschwaben.

Michael L.
Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: michi-loeffler] #24037 19.10.2017 12:43
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Hallo Michael,

Antwort auf
nicht um das MÜSSEN sondern um das DÜRFEN.


Mir ging es natürlich um das "DÜRFEN", aber jetzt hast Du mich auf ein anderes Problem aufmerksam gemacht. Wo ich zurzeit nicht weiter komme.

Wo stehen die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten See?

In der GbV steht im §8 keine Quellenangabe zu dem IMDG-Code bzw. der IMDG-Code ist gar nicht genannt. In der Gefahrgutverordnung See bzw. Richtlinie zur Gefahrgutverordnung See habe ich auch nichts gefunden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: Gerald] #24038 19.10.2017 13:50
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aw_ Offline
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Originally Posted by Gerald
Wo stehen die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten See?


Hallo Gerald,
Die Brücke schlägt wohl die GbV, §1, (2)
Die in dem jeweiligen Abschnitt 1.8.3 des .. ADR.. getroffenen Regelungen.. sind auch auf die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen anzuwenden.
gruss..aw

Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: aw_] #24040 19.10.2017 14:45
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Gerald Online
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Hallo,
Danke für die Antwort.

Und das mit der Brücke zur GbV §1(2) ist genau die Antwort, welche ich gesucht hatte.

Ich habe dann mal Drucksache 821/10 vom 13.10.2010 die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Bundesrat) gesehen und in der Begründung zu I. Allgemeines dritter Absatz auf Seite 12 (16) steht: "Für die Seeschifffahrt sind im IMDG-Code bisher keine Regelungen für Gefahrgutbeauftragte enthalten. Hier soll aber der bisherige Rechtsstand zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten bei behalten werden."

Du siehst also, Dein Hinweis war goldrichtig. smile


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: Gerald] #24042 19.10.2017 15:54
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Nur als Hinweis möchte ich noch anfügen, dass in Österreich die Unternehmen und Dozenten, die Schulungen nach 1.3 ADR und 1.3 IMDG-Code durchführen wollen, von der dort zuständigen Behörde anerkannt sein müssen. Das kostet auch paar Euro.

Für Deutschland bin ich ebenfalls der Meinung, dass es da (wie beim ADR auch) keine speziellen Vorschriften für den Dozenten gibt. Allerdings muss der Schulende natürlich selbst die Kenntnisse haben. Und der IMDG-Code ist gerade bei den Bereichen Kennzeichnung, Dokumentation und Trennvorschriften definitiv nicht mit dem ADR vergleichbar.

Der Schulende sollte aus meiner Sicht wenigstens selbst an einer vollumfänglichen Schulung nach 1.3 IMDG teilgenommen haben. Besser wäre noch, wenn er Gb See ist. Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, wie man sich die notwendigen Kenntnisse aneignen könnte.


Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: Gerald] #24043 19.10.2017 15:56
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DJSMP Offline
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Originally Posted by Gerald
Hallo,
Danke für die Antwort.

Und das mit der Brücke zur GbV §1(2) ist genau die Antwort, welche ich gesucht hatte.

Ich habe dann mal Drucksache 821/10 vom 13.10.2010 die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Bundesrat) gesehen und in der Begründung zu I. Allgemeines dritter Absatz auf Seite 12 (16) steht: "Für die Seeschifffahrt sind im IMDG-Code bisher keine Regelungen für Gefahrgutbeauftragte enthalten. Hier soll aber der bisherige Rechtsstand zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten bei behalten werden."

Du siehst also, Dein Hinweis war goldrichtig. smile


Jetzt seid ihr aber mit dem Gb See arg von der ursprünglichen Frage Schulung nach 1.3 IMDG abgewichen. eek

Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: DJSMP] #24045 19.10.2017 16:08
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Gerald Online
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Hallo DJSMP,

Antwort auf
Jetzt seid ihr aber mit dem Gb See arg von der ursprünglichen Frage Schulung nach 1.3 IMDG abgewichen.


Ja, da gebe ich Dir zwar Recht, aber ich wollte kein neues Thema eröffnen. Und war der Meinung, dass meine Frage genau zu diesem Thema hier gepasst hat.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterweisung und Schulung von Landpersonal [Re: DJSMP] #24046 19.10.2017 18:38
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M.A.T. Offline
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Hallo, DJSMP
hierzu
Originally Posted by DJSMP
...Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, wie man sich die notwendigen Kenntnisse aneignen könnte.

kann ich, als Elsflether Seemann, auf die aktuelle Prüfungsordnung [www.hs-emden-leer.de/fileadmin/user_upload/VB/BPO_Nautik.pdf] für das Nautikstudium verweisen. Dort sind in der Prüfungsordnung für das Fachstudium u. a. diese Inhalte vorgegeben:
- Grundkenntnisse der Anorganischen und der Organischen Chemie.
- Kenntnisse der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften im Bereich der Seeschifffahrt.
- Fähigkeit zur Planung, Organisation und Dokumentation von Gefahrguttransporten.
- Einführungsqualifikation für Tankschiffe nach STCW’95.

Praktiker aus der Stückgutfahrt sollten also durchaus fähig sein, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 19.10.2017 18:41.
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