Aus Gefahrstoff wird Gefahrgut
#24069
23.10.2017 14:36
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Kai1002
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Hallo zusammen
In unserem Lager wurde ein Gefahrstoff über mehrere Jahre gelagert. Jetzt wurde uns durch den Eigentümer des Stoffes ein neues Sicherheitsdatenblatt übermittelt welches den Gefahrstoff auch in Gefahrgut klassifiziert. Wir dürfen aber kein Gefahrgut lagern sondern nur umschlagen. Gibt es hier eine Übergangsfrist bis wann wir das Gefahrgut aus dem Lager rausgeräumt haben müssen? Die Räumung läuft zwar schon denke mal noch 2 Tage dann ist es raus, aber es würde mich generell mal interessieren, wie die Regelungen da sind.
Danke
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Re: Aus Gefahrstoff wird Gefahrgut
[Re: Kai1002]
#24077
24.10.2017 08:59
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aw_
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Gem. TRGS-510 innerhalb 24 Std. nach der Bereitstellung bzw. am darauffolgenden Werktag. Wochenende zählt nicht.(siehe TRGS510 - 1 (1)Anwendungsbereich) gruss..aw
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Re: Aus Gefahrstoff wird Gefahrgut
[Re: Kai1002]
#24078
24.10.2017 11:34
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tiefflieger
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Irgendwie verwirrend der Fall. Warum darf da kein Gefahrgut gelagert werden, nach welcher Rechtsvorschrift? Um welche Mengen handelt es sich? Gefahrgut wird es ja eigentlich erst, wenn es zum Transport bereitgestellt wird, ansonsten ist es, wenn es schon länger da lagert, weiterhin ein Gefahrstoff.
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Re: Aus Gefahrstoff wird Gefahrgut
[Re: Kai1002]
#24079
24.10.2017 12:25
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johnny_b
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Hat sich denn die Gefahrstoff-Einstufung (H-Sätze etc.) überhaupt geändert? Das ist ja hinsichtlich der Lagerung das relevante Kriterium.
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
"better safe than sorry"
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Re: Aus Gefahrstoff wird Gefahrgut
[Re: johnny_b]
#24081
24.10.2017 13:12
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Gandalf
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Hallo Kai1002, über mehrere Jahre gelagert Also prinzipiell gibt es bei Genehmigungen auch so was wie Bestandschutz. Nur weil es jetzt Gefahrgut wird, muss das nicht zwingend heißen, dass eine Lagerung nicht mehr zulässig ist. Es ist doch immer noch der gleiche Stoff wie vorher auch. Aber tiefflieger hatte ja auch schon gefragt, nach welcher Rechtsquelle das nun verboten sein soll. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 24.10.2017 13:12.
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Re: Aus Gefahrstoff wird Gefahrgut
[Re: Gandalf]
#24096
02.11.2017 11:37
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DJSMP
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Irgendwie werden hier die Begriffe noch nicht sauber abgegrenzt.
Gefahrstoff = Umgang und Lagerung Gefahrgut = Beförderung
Nun gibt es eine Lagergenehmigung für GefahrSTOFFE und nun lagert dieser GefahrSTOFF, der da noch kein GefahrGUT war dort rum.
Was soll denn nun der neue Eintrag als GefahrGUT im Punkt 14 des SDB für Auswirkungen auf die Lagerung haben? Gar keine, so lange sich nicht auch die GefahrSTOFFdaten geändert haben! Für die Lagerung sprechen wir immer noch über den GefahrSTOFF. In den Lagervorschriften (z.B. die genannte TRGS 510) taucht doch der Begriff GefahrGUT überhaupt nicht auf.
Interessant wird das Ganze erst, wenn der Stoff BEFÖRDERT, also versendet werden soll. Dann erst schlagen die GefahrGUTvorschriften zu, allerdings bereits bei den Vorbereitungshandlungen zum Versand (klassifizieren, verpacken, kennzeichnen, usw.).
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