Guten Morgen liebe Kollegen,
ich hätte heute einmal folgendes Thema:
Wie ist die Rechtslage, wenn ich nebenher ein Kleingewerbe als Gefahrgutberater eröffnen möchte? Also was den Ablauf des Gewerbes betrifft, bin ich informiert. Ich denke soweit auch in den Anforderungen, die dies mit sich bringt. Ich möchte jedoch noch Eure Meinungen hören falls ich etwas vergessen habe.
Folgende Themen habe ich mir vorgestellt:
Beratung von Unternehmen
Schulungen
Externer Gefahrgutbeauftragter
Dies kann ich mit meinem Schulungsnachweis ja problemlos tun oder ?
Was sollte ich beachten um mich rechtlich abzusichern ?
Für Eure Tipps bereits besten Dank im Voraus.
lg