Moin,
kommt darauf an was Du vorhast.
- Bist Du am Transport beteiligt (z.B. Verpacker, Verlader,..), reicht eine Schulung gem. ADR/RID/IMDG 1.3
- Bist Du Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Transporten (>1000 Punkte), benötigst Du den ADR-Schein, gem. ADR 8.2
- Bist Du Gefahrgutbeauftragter, dann ist die IHK Prüfung gem. GbV §4 fällig für alle benutzten Verkehrsträger. Voraussetzung für diese Prüfung ist auch entsprechende Schulung.
gruss..aw