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Persönliche Haftung #2414 06.01.2005 00:41
A
Anonym
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Hallo,

ich habe meinen Export-Job gewechselt. Im alten Job hatte ich Gefahrgutschulungen für Luftfracht, Seefracht und Straßentransporte. Alle Schulungen sind schon mehr als zwei Jahre her, also zumindest das IATA-Zertifikat ist abgelaufen. Bei Seefracht und Straße kann ich mich nicht erinnern, ob die auch nur befristet gültig sind. Weiß das jemand, und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Zweite Frage, noch wichtiger: Mein neuer Arbeitgeber verschickt Gefahrgut, OHNE die Mitarbeiter zu schulen, nach dem Motto, es ging ja die letzten x Jahre gut....... Ich bin aber nicht bereit, eine IMO oder IATA-Erklärung illegal zu unterschreiben. Wie ich weiß, haftet man persönlich, nicht die Firma, wenn etwas passiert. Wo kann ich dies nachlesen bzw. kopieren und meinem neuen Chef schwarz auf weiß vorlegen?

Vielen Dank für Eure Hilfe......

Monika Jones

Re: Persönliche Haftung #2415 06.01.2005 09:04
Registriert: Jan 2002
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Willi_Pape Offline
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Beiträge: 316
Hallöchen,
wenn es sich bei Deinen Schulungen um Gefahrgutbeauftragtenschulungen mit einer bestandenen Prüfung handelt, steht in den Bescheinigungen der IHK das genaue Gültigkeitsdatum. Gemäß § 2 Abs. 4 der GBV ist die Geltungsdauer auf 5 Jahre festgeschrieben.
Verantwortlich für die sonstigen Schulungen ist in erster Linie das Unternehmen. Auch das geht aus der GBV hervor. Schau doch mal im § 7 GBV nach. Dort sind die Pflichten der Unternehmer oder Inhaber von Betrieben aufgezählt. Im Absatz 2 Nr. 3 heisst es z.B Unternehmer und Inhaber von Betrieben haben dafür zu sorgen, dass beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen im Besitz einer für ihre Aufgabenbereiche ausgestellte Schulungsbescheinigung nach § 6 Abs.2 Satz 1 sind.
Der § 6 behandelt die "sonstigen Schulungen", also alle Schulungen ausser die des Gefahrgutbeauftragten. Hier ist zwar keine Geltungsdauer festgeschrieben, aber es heisst :
".... Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Schulungen vermittelt werden."
Da sich das ADR alle 2 Jahre ändert, ist hier aus meiner Sicht eine Auffrischung spätestens alle 2 Jahre erforderlich.
Ob es hierzu allerdings eine geltende Rechtssprechung gibt (Urteil) kann ich jetzt so aus dem Stehgreif nicht sagen.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Persönliche Haftung [Re: Willi_Pape] #2416 06.01.2005 11:07
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Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
Offline
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Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
Den Text der GbV findest du [url=http://www.der-gefahrgut-beauftragte.de/download/GbV.htm]hier[/url] auf den Seiten des Newsletters "Der Gefahrgut-Beauftragte".


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Persönliche Haftung #2417 06.01.2005 13:01
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
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Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Frau Jones,

sollten Sie eine IATA - DGR zur Hand haben, schauen Sie mal den Punkt 8.1.4.1 an, da steht, Sinngemäß, dass derjenige der die Shipper's unterschreiben darf gem. 1.5 DGR geschult sein muss. Weiter ist noch der Punkt 1.2.6 interessant, der besagt Sinngemäß, dass nur Personen die geschult sind überhaupt Gefahrgut Versenden, oder Befördern dürfen. Es ist schade, dass es immer noch schwarze Schafe gibt, die an der falschen Stelle Geld sparen wollen. Ein kleiner Tipp an Ihren Chef, das LBA sagt, jeder nicht geschulte Mitarbeiter kostet so ca. 500 € Strafe und muss binnen ...Wochen nachgeschult werden sonst wird die Fa. dicht gemacht. Und so weit muss es ja nun wirklich nicht kommen. Sollte Ihr Chef weiter uneinsichtig sein, stecken sie doch einmal der LVG, dass Sie einen Blick auf das Schulungszertifikat in Ihrer Fa. werfen soll, ohne Auftrag wird er wohl merken, dass es besser ist zu schulen.

Um Ihre frage wegen der Haftung zu klären, ist es richtig dass Sie persönlich Haften, im Punkt 1.2.1 Anwendung steht kurz und knapp, diese Vorschriften gelten für jeden (der Gefahrgut im Sinne dieser bla bla bla...). Deutschland, als Mitglied in der ICAO (die Rechtsgrundlage für diese IATA-DGR ist die ICAO T.I. Annex 18) hat diese Vorschriften als geltendes Recht ratifiziert (ich hoffe das ist richtig geschrieben). Und in Deutschland ist jeder für sein Handeln rechtlich selbst verantwortlich. Das steht wohl irgendwo in einem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, ich weiss nur nicht in welchem (Grundgesetz, Stafgesetz, wer weiss).

Wie es sich im Seerecht verhält, kann ich nicht sagen, aber ich denke wohl ähnlich wie im Luftrecht und den Part Land haben meine Vorschreiber ja schon beantwortet.

Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Persönliche Haftung [Re: Kay Schmauder] #2418 07.01.2005 05:46
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,997
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
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Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,997
so, seeverkehr:



dazu schauen sie doch mal hier ab seite 27:



IMDG-Code Teil 1



da steht sinngemäß, dass schulungen durchgeführt werden sollten, aber dass es ausdrücklich nur empfehlungen sind. es sind also im seeverkehr keine schulungenfür das personal bzw. die unterzeichner der IMOs nötig.



Aber die GbV gilt ja in D für alle Verkehrsträger. also verweise ich auf den post von herrn pape.



ist denn nicht das beste argument das geld? im ernstfall sind schulungen günstiger als wenn etwas passiert und dann bußgelder, imageverlust, verlust von kunden, ... auf das unternehmen zukommen.

Re: Persönliche Haftung #2419 07.01.2005 12:32
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 66
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Thomas Lutz Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 66
Hallo Frau Jones,



wie Sie richtig bemerkt haben, wird es erst immer dann für einen persönlich problematisch, wenn etwas passiert ist.

Habe erst vor gar nicht allzulanger Zeit als Gefahrgutbeauftragter selber dazu persönliche Erfahrungen sammeln können.



Als Fazit kam dann ein an die verantwortliche Person persönlich gerichteter Busgeldbescheid in Höhe von 175,60 Euro inklusive Gebühren und Auslagen heraus.



Jeder Verstoß gegen die geltenden Gefahrgutbestimmungen wird in dem Moment, wo durch eine Kontrollbehörde festgestellt, zunächst in einer "Anhörung in einem Ordnungswiedrigkeitenverfahren" auf die verantwortliche Person der Firma zukommen, die auch die Transportpapiere unterschrieben hat (in der Regel der Versender bzw. Auftraggeber des Versenders). Somit regelt sich nach meiner Auffassung dann wohl auch die persönliche Haftbarkeit nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).



Es ist also aus meiner Sicht vollkommen korrekt, wenn Sie sich verweigern, eine IMO- oder IATA-Deklaration illegal zu unterschreiben.



Als Gefahrgutbeauftragter unserer Firma achte ich ganz besonders darauf, dass die mir anvertrauten verantwortlichen Personen immer rechtzeitig ihre ICAO-IATA-Wiederholungsschulungen (einschl. Prüfung) im derzeitig noch vorgeschriebenen 2-Jahres-Rhythmus absolvieren.





Mit freundlichen Grüßen aus Schleswig-Holstein



Th. Lutz





l
Re: Persönliche Haftung [Re: Thomas Lutz] #2420 08.01.2005 00:46
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
AvDeventer Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
Hallo liebe Gefahrgutkollegen,
vorab wünsche ich allen ein glückliches, gesundes und vor allem schadenfreies neues Jahr.
Es ist sicherlich richtig, dass ein verantwortlicher Mitarbeiter für entstandene Folgeschäden haftbar gemacht wird, allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass ihm die Möglichkeit der Aus- bzw. Weiterbildung verweigert wird. Jüngst geschehen an einem gar nicht so kleinem Flughafen, als ein Mitarbeiter ein IATA DGR Seminar der PK3 bzw. neu 6 besuchen wollte und der Seminarantrag von der Geschäftsführung abgelehnt wurde. Da er, schlau wie er war, den abgelehnten Antrag aufbewahrt hatte, konnte er das drohende Bußgeldverfahren auf seinen Chef "abwälzen".
Eine kleine Anekdote, die uns vielleicht mehr Vertrauen in die Rechtssprechung spendet;-)

Viele Grüße aus NRW
A.v.Deventer


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