Viel wichtiger wäre noch, dass erst einmal ein Nachweis über den UN-Test (UN Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3) für den Metall-Batterie-Pack vorliegt und dieser Pack nach einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt wurde, welches mindestens die in 2.2.9.1.7e) ADR genannten Inhalte besitzt. Der UN Test der einzelnen Zellen genügt nicht. Der gesamte Pack muss getestet sein. Wer hat denn den Pack zusammen gebastelt?
Wenn diese Fragen geklärt sind, dann ist es tatsächlich so, dass eine VGII geprüfte Verpackung mit Bauartprüfcode verwendet werden muss.
Ich würde aber zuerst mal die obigen Fragen klären. Bei mir ergibt 0,65 x 4 = 2,6 g Lithium. Und es wundert mich, dass der Lithiumgehalt des Packs anscheinend nicht feststeht und mühsam berechnet werden muss. Zudem liegt man jetzt 0,6 g über dem Grenzwert für SV 188, was von der Konstruktion her, ohne natürlich die Hintergründe zu kennen, selten dämlich und wenig durchdacht ist.
Aber vielleicht braucht es ja auch ein Pack mit genau 2,6 g Lithium. Wer weiß...