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Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 #24287 09.01.2018 10:21
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Andreas1976 Offline OP
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Hallo zusammen,
ich wünsche Euch ein frohes und gesundes neues Jahr 2018.

Ich habe eine Frage an die Fachleute im Forum.

Wir stellen kosmetische Produkte ( u.a. Sonnenschutz) her.
Die Produkte haben z.B. einen Flammpunkt von 30°C und einen Ethanolanteil von ca. 10%.

Wir würden gerne folgende Regelung anwenden:

Sofern in Absatz 2.2.3.1.5.1 nichts anderes vorgesehen ist, unterliegen viskose flüssige Stoffe, die
- einen Flammpunkt von mindestens 23°C und höchstens 60°C haben nicht den Vorschriften des ADR, wenn
....
a) bei der Lösemittel-Trennprüfung die Höhe der sich abtrennenden Schicht des Lösemittels weniger als 3% der Gesamthöhe beträgt.


Unsere Rezepturen sind einphasig, also Lösemittelphase <3%

Können wir damit (rechts-)sicher sagen: Ab 23 Grad C kein Gefahrgut,der betreffenden Rezepturen ?
( unter Berücksichtigung der Trennprüfung)

vielen Dank für Eure Rückmeldungen.


Sind Sie John Wayne oder bin ich es ?
Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: Andreas1976] #24288 09.01.2018 10:48
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aw_ Offline
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Moin moin,
Frohes neues Jahr auch von mir!

Sofern sämtliche Bedingungen unter 2.2.3.1.5.1 (4 Bindestriche + a) Trennprüfung + b) Auslaufprüfung) zutreffen, ist man vom ADR befreit. Eine Dokumentation ggfs. zur Verfügung zu haben könnte hilfreich sein.
Aber Achtung: Diese Freistellung gibt es nur im ADR. Sollte ein anderer Verkehrsträger in Frage kommen, gelten lediglich erleichterte Beförderungsbedingungen.
gruss..aw

Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: aw_] #24289 09.01.2018 10:52
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Andreas1976 Offline OP
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moin moin aw_,

danke für deine Meinung. Fühlt sich gut an ! wink

Bist du auch in dieser Branche unterwegs ?

viele Grüße


Sind Sie John Wayne oder bin ich es ?
Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: Andreas1976] #24290 09.01.2018 11:11
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aw_ Offline
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Nein das nicht aber wir befördern manchmal Farbe.
gruss..aw

Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: aw_] #24291 09.01.2018 11:49
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Originally Posted by aw_

Aber Achtung: Diese Freistellung gibt es nur im ADR. Sollte ein anderer Verkehrsträger in Frage kommen, gelten lediglich erleichterte Beförderungsbedingungen.

Hallo, aw_
Meines Wissen gilt genau dieselbe Freistellung auch unter RID und ADN, oder übersehe ich da etwas?
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: M.A.T.] #24292 09.01.2018 12:57
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aw_ Offline
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Originally Posted by M.A.T.
Meines Wissen gilt genau dieselbe Freistellung auch unter RID und ADN, oder übersehe ich da etwas?


Hallo M.A.T.
Das ist richtig. Meinte eher See/Luft. Danke fürs klarstellen!
gruss..aw

Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: Andreas1976] #24294 10.01.2018 09:00
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Marco66 Offline
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Hallo,

bitte die Vorbedingung der Viskosität nicht vergessen. Wenn der Sonnenschutz zu dünnflüssig ist, dann kannst Du die Regelung nicht anwenden, auch wenn es zu keiner Trennung der Phasen kommt.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: Andreas1976] #24295 10.01.2018 10:46
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Andreas1976 Offline OP
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Hat jemand einen Kontakt zu einem Labor, das diese Prüfung durchführen kann ?

Danke


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Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: Andreas1976] #24299 11.01.2018 09:20
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Hallo, keinen Kontakt, aber hier
[https://www.ecomed-storck.de/Gefahrstoffe/Praxishilfen/Merkblaetter-Gefaehrliche-Arbeitsstoffe-CD-ROM-CD-Grundversion.html]
gibt es in III-1.3.4 die Liste der gemäß § 19c ChemG anerkannten, nach GLP arbeitenden Prüflaboratorien. Vielleicht liegt davon eines in Ihrer Nähe.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: Klassifizierung Klasse 3 / UN1266 [Re: M.A.T.] #24300 11.01.2018 11:14
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Andreas1976 Offline OP
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Danke Euch...


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