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no dangerous goods Co2 Cartridges UN2037 U-Klasse2 #2432 12.01.2005 10:20
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Situation: Versand von Kohlendioxid Co2 Cartridges 12gr bis 45gr. UN2037(UN1013) Unterklasse 2.2
Von einem Lieferanten habe ich die Info bekommen, das solche Patronen / Cartridges 1. kein Gefahrgut wegen freigesteller Menge (< 200gr) 2. nur Straßentransport
Diese Aussage möchte ich gerne verifizieren.
Stimmt das - wenn ja wo kann ich das explizit nachlesen ?
Welche Beförderungsdeklaration ist notwendig bzw. sind Sicherheitsdatenblätter
etc. der Sendung beizufügen?

Danke für Ihre Antworten .

Anhänge
2511-Copy of MSDS Co2 .PDF (0 Bytes, 656 Downloads)
Re: no dangerous goods Co2 Cartridges UN2037 U-Klasse2 #2433 12.01.2005 10:46
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Morgen,
eine Sache vorab UN 2037 ist und bleibt Gefahrgut,egal wie es verpackt ist.
Nur wegen der besonderen Regelungen - hier wohl Kapitel 3.4 (= Fundstelle) des ADR -ist das Gefahrgut unter bestimmten Bedingungen von den Vorschriften des ADR freigestellt.

Ein besonderes Begleitpapier ist nicht erforderlich, allerdings müssen der Fahrer, wie auch der Beförderer und ggf. Absender ausdrücklich auf die Tatsache ,dass Gefahrgut in BEGRENZTEN MENGEN befördert wird, hingewiesen werden
siehe GGVSE
§ 9 (8) 2. Auftraggeber des Absenders
§ 9 (4) 2.a Verlader
§ 9 (1) 1.a Absender

Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing

Re: no dangerous goods Co2 Cartridges UN2037 U-Klasse2 #2434 12.01.2005 16:53
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Anderl Offline
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Hallo,

unter UN2037 unterliegen nach SV 191 Gaspatronen, die nur nicht giftige Stoffe enthalten, mit einem Fassungsraum von 50 ml nicht den Verschriften des ADR.

Regelungen für begrenzte Mengen sind unter UN2037 LQ2 anwendbar. Das bedeutet 1 L höchstzulässiger Inhalt je Innenverpackung (also Kapsel) und 30 kg höchstzulässige Bruttomasse je Versandstück.

UN 1013 unterliegt nach Sondervorschrift 584 nicht dem ADR, wenn

- eine Kapsel höchstens 25 g dieses Gases enthält und
- eine Kapsel höchstens 0,75 g diese Gases je cm³ Fassungsraum enthält.
Zusätzlich bestehen weitere Bedingungen.

Regelungen für begrenzte Mengen sind unter UN1013 LQ1 anwendbar. Das bedeutet 120 ml höchstzulässiger Inhalt je Innenverpackung (also Kapsel) und 30 kg höchstzulässige Bruttomasse je Versandstück.



Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: no dangerous goods Co2 Cartridges UN2037 U-Klasse2 [Re: Anderl] #2435 12.01.2005 21:50
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Hallo,

danke für die Beiträge.
Um kurz zusammenzufassen:
UN 1013 Lt. Hersteller (MSDS in der Anlage-erster Forenintrag)
1.) LQ1 angewandt 12g,16g,25g + 45gr kleiner als 120ml je Cartridge bzw.
Brutto-Gesamtgewicht keiner als 30kg per Sendung
2.) Aufkleber auf die Sendung "Limited Quantity" Kantenlange 65mm

Eine Sache ist mir noch etwas unklar: UN 1013 oder UN 2037, wobei ich die Info auf einem Sicherheitsdatenblatt für Co2 Patronen bekommen hatte, daß die UN1013 von UN2037 ersetzt wurde -handschriftliche Notiz.

Vielen Dank
Thomas Ratsch

Re: no dangerous goods Co2 Cartridges UN2037 U-Klasse2 #2436 13.01.2005 10:00
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Anderl Offline
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Beiträge: 199
Hallo Thomas,

dies würde ich mit dem Hersteller abklären. Der Inhalt ist UN1013 Kohlendioxid (evtl. deshalb auch das SDB mit dieser UN-Nummer). Wenn es sich um eine Gaspatrone, also "UN2037 Gefässe, klein, mit Gas", handelt, würde ich auch unter dieser UN-Nummer versenden.

Das hieße dann bei Anwendung von Kapitel 3.4 unter Beachtung von LQ2 eine Kennzeichnung mit UN2037 in Raute mind. 100 mm x 100 mm. Nur wenn die Abmessungen des Packstücks dies erfordern, darf das Kennzeichen geringere Abmessungen haben.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Multilateralen Vereinbarungen [Re: Anderl] #2437 13.01.2005 14:40
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Rupert Offline
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Hallo !
Was man nicht vergessen sollte sind die multilateralen Vereinbarungen, ich habe hier die M114 gefunden :
" Abweichend von den Vorschriften des ADR unterliegt 1013
Kohlendioxid der Klasse 2, das in Flaschen mit einem Fassungsraum
bis höchstens 500 ml unter den nachstehenden Bedingungen
befördert wird, nicht den für die Klasse 2 in den Anlagen A und B
des ADR enthaltenen Vorschriften......"

Es wird hier eigentlich nur die LQ1 erweiter von 120ml auf 500ml, falls das für dich interessant ist.

Noch eine Anmerkung zum MSDS -
1. dies ist ein amerikanisches MSDS - was du hast (darum auch der Vermerk 49 CFR unter Punkt 14)
2. ein MSDS bezieht sich immer nur auf den Stoff, die Anwendungen oder Verpackungen bleiben (meistens) unberücksichtigt.
Also ist UN1013 eine stoffbezogene Einstufung - aber UN2037 eine "verpackungsbezogene" Einstufung.

Gruß
Rupert



Have a nice day!
Re: Multilateralen Vereinbarungen [Re: Rupert] #2438 14.01.2005 12:53
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Hallo,

danke nochmals für die Informationen. Ohne dieses Forum wäreich noch seit Stunden am Telefon/Internet/IHK/TÜV/IGV/BAM bzw. hätte Unsummen ausgegeben für diverse Dokumentationen UN etc.......

Danke...
Thomas Ratsch

Re: no dangerous goods Co2 Cartridges UN2037 U-Klasse2 #2439 16.01.2005 21:02
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Die Aussage des Lieferanten möchte ich so nicht stehen lassen: UN2037 (sog. Gaspatronen) sind für den Transport nicht nur auf der Straße zugelassen (Stückgut). Allerdings sind spezielle Vorschriften und Sondervorschriften zu beachten. Des weiteren unterteilt sich UN2037 in viele verschiedene Klassifizierungscodes, so daß eine pauschlae Aussage zu UN2037 nicht getroffen werden kann, da sich auch die Gefahrzettel (5.2.2), die Beföderungskategorie (1.1.3.6), Sondervorschriften (3.3) und Sondervorschriften für den Betrieb (8.5)sowie weitere Vorschriften für den Transport mit der Eisenbahn ergeben. Gefahrgut bleibt UN2037 immer, auch wenn es als freigestellte Menge transportiert wird.


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