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Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? #24493 01.03.2018 11:27
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Hallo liebe Gefahrgutexperten,

ein organisches Peroxid mit der Gefahrenklasse 5.2, UN 3106, 5 x 2 Kg sollte per Schiff im Container verschickt werden. Dieses ging jedoch nicht, wegen Kapitel 7.2.4 Zusammenlagerungstabelle Getrennt von Stoffen der Klasse 3.
Nun haben wir ein Fass mit 20 Kg des gleichen Peroxides verdünnt mit 75% Stoffen ohne UN Nummer und Klasse erhalten. Diese Mischung hat aber jetzt UN 3077, Klasse 9 (Umweltgefährdender Stoff, fest n.a.g.). Ist das korrekt ? Nach dem Kapitel der überwiegenden Gefahr von Mischungen 2.0.3.4 (IMDG) müsste eine Mischung aus 25 % Peroxid Klasse 5.2 UN 3106 + 75 % feste Stoffe ohne Klasse und UN-nr., die Gefahrenklasse 5.2 haben !

Viele Grüße
WBOA 2

Re: Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? [Re: WBOA2] #24494 01.03.2018 12:16
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Hallo WBOA2,

ohne die genaue Zusammensetzung der Mischung zu kennen, ist es hier schwierig bis unmöglich, eine Aussage zu treffen.

Selbst die UN 3106 wird ja für ganz viele Stoffe in der Tabelle der bereits zugeordneten organischen Peroxide verwendet. Nun müsste erst einmal Roß und Reiter genannt werden. Um welches organische Peroxid, welches zu 25% in der Mischung vorhanden ist, geht es denn eigentlich? Ich hätte da Acetylacetonperoxid, tert-Butylperoxybenzoat, noch ein paar tert..., 3-Chloroperoxybenzoesäure in verschiedenen Konzentrationen, verschiedene Cyclohexanonperoxide, Dibenzoylperoxid, usw. usw.

Wenn ich richtig verstanden habe, reden wir über eine Mischung, die 25 % des organischen Peroxides XY und 75% Nichtgefahrgut enthält. Das organische Peroxid, welches zu 25% in der Mischung enthalten ist, ist in der Liste der zugeordneten organischen Peroxide der UN 3106 zugeordnet. Richtig? Eventuell kann man dann schon eine Konzentration aus der Liste der zugeordneten organischen Peroxide ablesen. Dort sind ja immer die Komponenten in % von bis angegeben. Sofern das dort passt, ist die UN-Nummer und damit die Klasse 5.2 bestätigt.

Wenn die Liste nicht weiter hilft, ist hier nach meiner Meinung eine pauschale Aussage sicher nicht möglich. Vielmehr müsste die Mischung nach meiner Auffassung neu beprobt werden. Danach ist der Gefahrengrad neu einzuschätzen, ob überhaupt noch ein Typ B-F der organischen Peroxide zutrifft. Mit mal eben hin und her rechnen ist es da sicher nicht getan. Das wird aufwändiger. Für organische Peroxide muss nicht umsonst die Behörde hinzugezogen werden.

Wenn nun also darauf abgezielt wird, diese Mischung aus der Klasse 5.2 auszuklassifizieren, und statt dessen nur die Gefahren der Klasse 9 anzusetzen, dann müssten die Gefahren der Klasse 5.2 ja nachweislich ausgeschlossen sein. Ohne ein Gutachten sicher nicht möglich. Zudem dürfte dann auch keine Konzentration ind er Liste der bereits zugeordneten organischen Peroxide passen.

Und nur weil andere das "nur" in Klasse 9 eingestuft haben, heisst das ja nicht, dass die das richtig klassifiziert haben. Im fernen Osten wird ja beispielsweise so mancher Blödsinn veranstaltet, nur um Beförderungsvorschriften zu umgehen.

Re: Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? [Re: WBOA2] #24495 01.03.2018 13:58
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Hallo DJSMP

Vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich um Dibenzoylperoxid,Type D fest, Konzentration in der Mischung 25 %, einziger gefährlicher Stoff der Mischung. Und es geht genau darum die Mischung aus der Klasse 5.2 heraus zu klassifizieren. Das wäre dann bei einer Konzentration von 25 % wohl gelungen, denn die Tabelle in 2.5.3.2.4 IMDG gibt für UN 3106 Dibenzoylperoxid eine Konzentration > 35-52 % an.

LG WOBA 2

Re: Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? [Re: WBOA2] #24497 01.03.2018 14:16
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Allerdings sehe ich noch weitere Dibenzoylperoxide. Sogar in UN3106 gibt es zwei Positionen über dem genannten Eintrag eines in Konzentration kleinergleich 62 % (nach unten offen) mit einem inerten Feststoff von mindestens 28%. Chemie ist an mir vorbei gelaufen, daher erlaube ich mir keine Bewertung. Aber dieser Eintrag sieht für mich als chemisches Embryo so aus, dass ich auch 10%iges Dibenzoylperoxid als UN 3106 einstufen muss.

Ich sage mal: Vorsicht!

Zünglein an der Waage könnte noch der genannte Wasseranteil von mindestens 10% sein. Aber da bin ich dann raus wegen der Chemie... grin

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 01.03.2018 14:21.
Re: Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? [Re: WBOA2] #24498 01.03.2018 14:53
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Die Tabelle gibt aber auch ganz am Ende für Dibenzoylperoxid kleinergleich 35 % eine Freistellung vom IMDG Code Klasse 5.2 (Bemerkung 29) an. Somit wäre dann die Sachlage relative klar. Die UN 3077 folgt dann aus Unterabschnitt 2.0.2.5 (2.)IMDG Code "Einstoffgemische".

LG WBOA2

Re: Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? [Re: WBOA2] #24500 01.03.2018 15:13
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Also entweder hab ich nen Hänger oder die Bemerkung 29 wurde bei umwelt-online.de im IMDG-Code vergessen. Bei mir steht die nicht bei diesem Eintrag unter 3106. Ich schau dann mal beim BMVI in die "amtliche" pdf.

Re: Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? [Re: WBOA2] #24501 01.03.2018 15:33
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OK, Ansatz gefunden. Am Ende der Liste gibt es noch "freigestellte Zeilen" und da ist das Dibenzoylperoxid explizit für Konzentrationen kleinergleich 35% aufgeführt, zusammen mit der Bemerkung 29. Man muss nur richtig lesen. Warum muss diese Liste auch auf jedem Verkehrsträger anders aussehen? eek

Da müsste also nur noch ausgeschlossen werden, dass Wasser mit im Spiel ist.

Ansonsten gehe ich konform, dass das kein Gefahrgut der Klasse 5.2 wäre.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 01.03.2018 15:43.
Re: Mischung Feststoffen Gefahrenklasse 5.2 oder 9 ?? [Re: WBOA2] #24506 02.03.2018 09:40
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Hallo DJSMP,

vielen Dank für Deine Hilfe !

Ein schönes Wochenende

LG WBOA2


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