Hallo,
es kam zu Unfällen mit erwärmten Stoffen (flüssigen Aluminium) in
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12.07.2007 Stuttgart -
17.11.2014 Landkreis Mühldorf auf Höhe des Weilers Kager und
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16.08.2016 A1 in Nordrhein-Westfalen.
Für die Beförderung von erwärmten flüssigen Stoffen der UN 3257 in Tiegeln schreiben die
RSEB 2017 in
Anlage 12 Nr. 4.9: Anforderungen an die Fahrzeugführer:"Ergänzend zum Basiskurs nach Unterabschnitt 8.2.1.2 müssen die Fahrzeugführer für die Beförderung von flüssigen Metallen in Tiegeln entweder eine Schulungsbescheinigung für den Aufbaukurs Tank nach Unterabschnitt 8.2.1.3 ADR besitzen oder eine ergänzende Einweisung durch eine fachkundige Person erhalten. Diese soll folgende Schwerpunkte beinhalten:
– besonderes Fahrverhalten der Trägerfahrzeuge mit Tiegeln,
– allgemeine Grundlagen der Fahrphysik (Fahrstabilität/Kippverhalten, insbesondere Schwerpunkthöhe, Schwallwirkung),
– Grenzen von Fahrdynamikregelungen (ESC) und
– besondere Maßnahmen, die bei einem Unfall einzuleiten sind.
Diese Einweisung ist mit Datum, Dauer und wesentlichem Inhalt schriftlich oder elektronisch durch den Beförderer zu dokumentieren. Spätestens ab dem 30. Juni 2018 müssen alle Fahrzeugführer über den Aufbaukurs Tank verfügen oder die Teilnahme an einer Unterweisung belegen können."Nur leider bringen solche
nationalen Festlegungen meiner Meinung nach
nichts im Bezug der Verbesserung der Sicherheit bei Beförderung von erwärmten Stoffen.
Wie man unter den Links
27.02.2018 A38 zwischen Großwechsungen und Bleicherode nachlesen kann.
Dazu kommt noch, das die RSEB Ländersache ist und nicht in allen Bundesländern zur Anwendung kommt.
Besser wäre es,
wenn hier ein Hinweis in das ADR käme!!!
Dafür (im Bezug ADR) gibt es leider noch mehrere Problemfelder.
Zum Beispiel das die ADR-Zulassungsbescheinigung nur bis zum Datum der nächsten Tankprüfung verlängert wird, wenn im Gültigkeitszeitraum eine Tankprüfung ansteht. So wie es in der RSEB Anlage 16 Ziffer 13 geregelt ist. Siehe
Vorfall in einem Tanklager in BERLIN Ein anderes Beispiel sind schriftliche Weisung , welche im ADR 2009 in einer neuen Form aufgenommen wurden, aber dann im ADR 2011, ADR 2015 und ADR 2017 geändert wurden.
Leider muss ich bei meiner Ausbildung immer wieder feststellen, dass noch viele Fahrzeugführer mit den schriftlichen Weisungen von 2011 unterwegs sind. Vor allen Dingen, wie soll man die Änderungen erkennen.
Eine einfache Lösung wäre es gewesen, wenn im ADR 2017 unter Unterabschnitt 5.4.3.4 Muster geschrieben hätte "SCHRIFTLICHE WEISUNG GEMÄSS ADR
2017", wäre auf jeden Fall Anwendungsfreundlicher und leichter für den Anwender nachvollziehbar. Leider ist mein Antrag an die zuständige Stelle gescheitert.
Im ADR 2019 …u.s.w. hätte der Hinweis ja stehen bleiben können, ohne die Jahreszahl bei jeden neuen ADR zu ändern.