Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UN 2034 #24619 20.03.2018 12:28
Registriert: May 2008
Beiträge: 7
A
Argon Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
A
Registriert: May 2008
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

die ADR sagt bei UN 2034:
Wasserstoff und Methan, Gemisch, verdichtet.

Die ADR sagt an keiner Stelle, wie die Gemische von der Zusammensetzung her beschaffen sein sollen, damit diese der UN 2034 zugeordnet werden.

Was z.B. mache ich, wenn das Gemisch aus 1 ppm H2 in CH4 besteht ? Wäre hier die UN 1954 nicht vernünftiger ? Falls ja, wo die Grenze ziehen ?

Vielen Dank im Voraus.



Re: UN 2034 [Re: Argon] #24621 20.03.2018 12:52
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Hallo, Argon
Soweit ich die Klasse 2 verstehe muß dieser UNNR zugeordnet werden, solange die Kriterien in 2.2.2.1.5 für Entzündbarkeit (KC 1F) und 2.2.2.1.2 erfüllt sind. Ggf. ist auch die 2.2.2.1.4 zu berücksichtigen.
Der Gefahrgutschlüssel gibt mir für Methan selbst noch 1971 und 1972, je nach Zustand. Vielleicht prüfen Sie, ob Ihr Gemisch diesen UNNR eher entspricht (insbesondere die 1971, die denselben KC hat. Die 1954 halte ich wg. der Existenz stoffspezifischer UNNR nicht für geeignet.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 2034 [Re: Argon] #24622 20.03.2018 13:07
Registriert: May 2008
Beiträge: 7
A
Argon Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
A
Registriert: May 2008
Beiträge: 7
Hallo M.A.T.,

danke für Info, allerdings treffen die 2 gen. Randnummern nicht den Kern meiner Frage. Das Gemisch aus Wasserstoff und Methan (UN 2034) bleibt immer hochentzündlich, egal wie sich das Mischungsverhältnis verschiebt. Aber es sollte doch einen Konzentrationsbereich geben, bei dem die Mischung eben mit UN 2034 und nicht mit UN 1954 (Verdichtetes Gas, entzündbar, n.a.g) klassifiziert wird.

Argon

Re: UN 2034 [Re: Argon] #24624 20.03.2018 14:26
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Hallo, Argon,
m.W. eben nicht. Solange die Entzündbarkeit und der Aggregatzustand da sind kommt es in diese UNNR. Für diesen KC sind mir keine Konzentrationsgrenzwerte bekannt, die Klassifizierung ist qualitativ aufgrund der Gefährdungsart. Sie sagen ja selbst, daß die Gefährdung von der Konzentration unabhängig ist - also warum sollte dann ein Konzentrationsgrenzwert relevant sein? Ist die UNNR 1971 denn wirklich nicht passend? Ein Kernfaktor beim Klassifizieren ist für mich der KC, das wird manchmal anders gesehen.
Die 1954 ist prinzipiell falsch, denke ich, solange die Komponenten eigene Einträge haben (2.1.1.2); Ausnahmen sind nur im Rahmen von 2.1.3.3 möglich, was aufgrund der zwei vorliegenden Stoffe hier aber nicht geht.
Gruß
M.A.T.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
alle Gefahrgutfahrerlehrg
änge in einer Woche

von Gerald - 18.04.2024 15:06
UN3257 im Tankcontainer
von Ch.Maier - 18.04.2024 15:05
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3