UN 2034
#24619
20.03.2018 12:28
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Argon
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Hallo zusammen,
die ADR sagt bei UN 2034: Wasserstoff und Methan, Gemisch, verdichtet.
Die ADR sagt an keiner Stelle, wie die Gemische von der Zusammensetzung her beschaffen sein sollen, damit diese der UN 2034 zugeordnet werden.
Was z.B. mache ich, wenn das Gemisch aus 1 ppm H2 in CH4 besteht ? Wäre hier die UN 1954 nicht vernünftiger ? Falls ja, wo die Grenze ziehen ?
Vielen Dank im Voraus.
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Re: UN 2034
[Re: Argon]
#24621
20.03.2018 12:52
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M.A.T.
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Hallo, Argon Soweit ich die Klasse 2 verstehe muß dieser UNNR zugeordnet werden, solange die Kriterien in 2.2.2.1.5 für Entzündbarkeit (KC 1F) und 2.2.2.1.2 erfüllt sind. Ggf. ist auch die 2.2.2.1.4 zu berücksichtigen. Der Gefahrgutschlüssel gibt mir für Methan selbst noch 1971 und 1972, je nach Zustand. Vielleicht prüfen Sie, ob Ihr Gemisch diesen UNNR eher entspricht (insbesondere die 1971, die denselben KC hat. Die 1954 halte ich wg. der Existenz stoffspezifischer UNNR nicht für geeignet. Gruß M.A.T.
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Re: UN 2034
[Re: Argon]
#24622
20.03.2018 13:07
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Argon
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Hallo M.A.T.,
danke für Info, allerdings treffen die 2 gen. Randnummern nicht den Kern meiner Frage. Das Gemisch aus Wasserstoff und Methan (UN 2034) bleibt immer hochentzündlich, egal wie sich das Mischungsverhältnis verschiebt. Aber es sollte doch einen Konzentrationsbereich geben, bei dem die Mischung eben mit UN 2034 und nicht mit UN 1954 (Verdichtetes Gas, entzündbar, n.a.g) klassifiziert wird.
Argon
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Re: UN 2034
[Re: Argon]
#24624
20.03.2018 14:26
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M.A.T.
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Hallo, Argon, m.W. eben nicht. Solange die Entzündbarkeit und der Aggregatzustand da sind kommt es in diese UNNR. Für diesen KC sind mir keine Konzentrationsgrenzwerte bekannt, die Klassifizierung ist qualitativ aufgrund der Gefährdungsart. Sie sagen ja selbst, daß die Gefährdung von der Konzentration unabhängig ist - also warum sollte dann ein Konzentrationsgrenzwert relevant sein? Ist die UNNR 1971 denn wirklich nicht passend? Ein Kernfaktor beim Klassifizieren ist für mich der KC, das wird manchmal anders gesehen. Die 1954 ist prinzipiell falsch, denke ich, solange die Komponenten eigene Einträge haben (2.1.1.2); Ausnahmen sind nur im Rahmen von 2.1.3.3 möglich, was aufgrund der zwei vorliegenden Stoffe hier aber nicht geht. Gruß M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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