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Gefahrgutangaben für Endverbraucher #24775 24.04.2018 12:24
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Udo Offline OP
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Müssen auf dem Lieferschein für den Endverbraucher (Heizöl/Diesel im Verteilverkehr nach Ausnahme 18) die Gefahrgutangaben (Un-Nr.,offizielle Benennung, Verpackungsgruppe u.s.w) aus dem Beförderungspapier stehen ? Habe hierzu unterschiedliche Aussagen.

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: Udo] #24776 24.04.2018 12:45
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Hallo Udo,
schau doch mal in die A-18 der GGAV. Das ist ja eindeutig:
Im Verteilerverkehr kann auf Angabe des Empfängers bzw. der Punkte bei nicht anwenden von 1.1.3.6 verzichtet werden.
Die restlichen Angaben sind dann wohl zu machen.
Gruss..aw

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: aw_] #24777 24.04.2018 13:10
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Udo Offline OP
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Hallo aw. Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Ich spreche nicht vom Beförderungspapier sondern von dem Lieferschein, den der Fahrer vor Ort mit der über seinen Zähler gelaufenen Menge vor Ort erstellt. Auf dem Beförderungspapier stehen die Gefahrgutangaben. Nicht jedoch auf dem Lieferscheindurchschlag für den Endkunden.

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: Udo] #24778 24.04.2018 13:32
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aw_ Offline
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Moin Udo,
ein Beförderungspapier ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Das kann auch durchaus ein Lieferschein sein. Es müssen aber bestimmte Angaben gemacht werden. Welche, sind unter 5.4.1 ADR ersichtlich.
Meistens sind die GG-Angaben bei den Öllieferungen im LS bereits vorab angedruckt auf einem für Angaben ansonsten 'blanken' Feld links unten. Sollte das nicht der Fall sein, ist das nicht Regelkonform, oder es existiert nebenbei noch ein separates Beförderungspapier.
gruss..aw

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: aw_] #24779 24.04.2018 13:41
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Udo Offline OP
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Hallo aw,
genau,es existiert ein separates Beförderungspapier für den Fahrer mit allen Angaben nach 5.4.1 ADR. Davon bekommt der Endkunde jedoch keinen Durchschlag. Der Endkunde bekommt also die Gefahrgutangaben nicht. Nur den Lieferschein mit der Menge.
Die Frage ist nur, ob der Endkunde auch die Gefahrgutangaben benötigt.
Gruß Udo

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: Udo] #24780 24.04.2018 13:55
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aw_ Offline
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Originally Posted by Udo
Die Frage ist nur, ob der Endkunde auch die Gefahrgutangaben benötigt.Gruß Udo

Das ist m.W. nicht geregelt. Die meisten Endkunden können damit eh nichts anfangen. Das Öl wird privat empfangen und das wars. Aber wie gesagt, ich kenne das anders. Solltest Du Interesse daran haben die Daten zu erhalten, dann sag das doch dem Öllieferanten. Bei dem hartumkämpften Markt geht man doch gerne auf die Wünsche der Kundschaft ein ;-)
gruss..aw

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: aw_] #24781 24.04.2018 14:03
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Udo Offline OP
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Danke aw.
Bin auch der Meinung, ist im Adr nicht geregelt. Wir sind der Lieferant. Es geht hauptsächlich um Firmenkunden. Der GGB einer Firma behauptet, die Angaben müssen dem Kunden mitgeteilt werden, aber was soll der Endkunde z.B. mit den Angaben für die Tunnelregelung.
Firmenkunden können ja das Sicherheitsdatenblatt anfordern. Sollte doch ausreichen, oder ?
Da stehen ja auch alle wichtigen Angaben drin und die Daten müssen nicht bei jeder Lieferung mitgeteilt werden.

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: Udo] #24782 24.04.2018 14:35
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Ach so, also gewerblich ist das schon richtig was der Gb sagt. Die Firma muss ja die Empfänger- und Entladerpflichten der GGVSEB einhalten können. Das kann sie nur, wenn die Daten vorliegen. Das gilt eben nicht im Privatbereich.
Da gibt es schon Unterschiede.
gruss..aw

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: Udo] #24783 24.04.2018 14:44
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Warum gebt ihr das Beförderungspapier nicht mit und fertig??
gruss..aw

Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher [Re: aw_] #24784 24.04.2018 14:51
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Udo Offline OP
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Wir beliefern mehrere Endkunden mit einer Ladung, d.h. das Beförderungspapier muss beim Fahrer bleiben.


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