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Gefahrgutangaben für Endverbraucher
#24775
24.04.2018 12:24
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Udo
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Müssen auf dem Lieferschein für den Endverbraucher (Heizöl/Diesel im Verteilverkehr nach Ausnahme 18) die Gefahrgutangaben (Un-Nr.,offizielle Benennung, Verpackungsgruppe u.s.w) aus dem Beförderungspapier stehen ? Habe hierzu unterschiedliche Aussagen.
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: Udo]
#24776
24.04.2018 12:45
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aw_
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Hallo Udo, schau doch mal in die A-18 der GGAV. Das ist ja eindeutig: Im Verteilerverkehr kann auf Angabe des Empfängers bzw. der Punkte bei nicht anwenden von 1.1.3.6 verzichtet werden. Die restlichen Angaben sind dann wohl zu machen. Gruss..aw
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: aw_]
#24777
24.04.2018 13:10
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Udo
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Hallo aw. Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Ich spreche nicht vom Beförderungspapier sondern von dem Lieferschein, den der Fahrer vor Ort mit der über seinen Zähler gelaufenen Menge vor Ort erstellt. Auf dem Beförderungspapier stehen die Gefahrgutangaben. Nicht jedoch auf dem Lieferscheindurchschlag für den Endkunden.
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: Udo]
#24778
24.04.2018 13:32
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aw_
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Moin Udo, ein Beförderungspapier ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Das kann auch durchaus ein Lieferschein sein. Es müssen aber bestimmte Angaben gemacht werden. Welche, sind unter 5.4.1 ADR ersichtlich. Meistens sind die GG-Angaben bei den Öllieferungen im LS bereits vorab angedruckt auf einem für Angaben ansonsten 'blanken' Feld links unten. Sollte das nicht der Fall sein, ist das nicht Regelkonform, oder es existiert nebenbei noch ein separates Beförderungspapier. gruss..aw
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: aw_]
#24779
24.04.2018 13:41
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Udo
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Hallo aw, genau,es existiert ein separates Beförderungspapier für den Fahrer mit allen Angaben nach 5.4.1 ADR. Davon bekommt der Endkunde jedoch keinen Durchschlag. Der Endkunde bekommt also die Gefahrgutangaben nicht. Nur den Lieferschein mit der Menge. Die Frage ist nur, ob der Endkunde auch die Gefahrgutangaben benötigt. Gruß Udo
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: Udo]
#24780
24.04.2018 13:55
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aw_
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Die Frage ist nur, ob der Endkunde auch die Gefahrgutangaben benötigt.Gruß Udo Das ist m.W. nicht geregelt. Die meisten Endkunden können damit eh nichts anfangen. Das Öl wird privat empfangen und das wars. Aber wie gesagt, ich kenne das anders. Solltest Du Interesse daran haben die Daten zu erhalten, dann sag das doch dem Öllieferanten. Bei dem hartumkämpften Markt geht man doch gerne auf die Wünsche der Kundschaft ein ;-) gruss..aw
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: aw_]
#24781
24.04.2018 14:03
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Udo
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Danke aw. Bin auch der Meinung, ist im Adr nicht geregelt. Wir sind der Lieferant. Es geht hauptsächlich um Firmenkunden. Der GGB einer Firma behauptet, die Angaben müssen dem Kunden mitgeteilt werden, aber was soll der Endkunde z.B. mit den Angaben für die Tunnelregelung. Firmenkunden können ja das Sicherheitsdatenblatt anfordern. Sollte doch ausreichen, oder ? Da stehen ja auch alle wichtigen Angaben drin und die Daten müssen nicht bei jeder Lieferung mitgeteilt werden.
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: Udo]
#24782
24.04.2018 14:35
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aw_
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Ach so, also gewerblich ist das schon richtig was der Gb sagt. Die Firma muss ja die Empfänger- und Entladerpflichten der GGVSEB einhalten können. Das kann sie nur, wenn die Daten vorliegen. Das gilt eben nicht im Privatbereich. Da gibt es schon Unterschiede. gruss..aw
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: Udo]
#24783
24.04.2018 14:44
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Warum gebt ihr das Beförderungspapier nicht mit und fertig?? gruss..aw
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Re: Gefahrgutangaben für Endverbraucher
[Re: aw_]
#24784
24.04.2018 14:51
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Udo
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Wir beliefern mehrere Endkunden mit einer Ladung, d.h. das Beförderungspapier muss beim Fahrer bleiben.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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