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IMO Erklärungen werden abgeändert?! #24825 08.05.2018 14:17
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Hazardous Offline OP
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Hallo Gefahrgut Kollegen,
ich habe erfahren, dass IMO-Erklärungen die ich erstellt und untezeichnet habe, teilweise von Disponenten die Gewichte handschriftlich abgeändert werden, weil angebelich die Fährgesellschaften andere Gewichtsangaben fordern. Ist es überhaupt zulässig dass irgendjemand anders meine IMO-Erklärung ändert, die ich unterzeichnet habe? Zur Erklärung: Ich habe Produkte, die mehrere UN-Nummern Klasse 8 und 9 beinhalten.( 2 - 3 UN.Nr.) Ich habe ein Gross Weight pro Fibreboard box und gebe noch zusätzlich je UN-Nummern das Netto-Gewicht an, da dies von der Fährgesellschaft gefordert wird. Jetzt möchte die die Fährgesellschaft angeblich noch das Gross Weight pro UN-Nummer, welches ich nicht liefern kann und möchte. Und nun geben die Disponenten abgeblich Schätzwerte an, damit die Ware von der Reederei angenommen wird. Hierbei handelt es sich überigens um LQ.

Beste Grüsse

Re: IMO Erklärungen werden abgeändert?! [Re: Hazardous] #24826 08.05.2018 15:33
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Jacob Madsen Offline
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Moin moin Hazardous,

ich zitiere aus 5.4.1.5.1 IMDG-Code "Gesamtmenge der gefährlichen Güter":
...muss die Gesamtmenge der gefährlichen Güter angegeben sein, die erfasst sind durch die Angaben (als Volumen oder als Masse) zu jedem einzelnen Gefahrgut mit einem unterschiedlichen richtigen technischen Namen, unterschiedlicher UN-Nummer oder unterschiedlicher Verpackungsgruppe.
Danach darf die Reederei die Masse eines Gefahrgutes einer UN-Nr., auch bei LQ, verlangen.

Was die Veränderung der IMO-Erklärung durch andere Personen (andere als der Ersteller) angeht, kann man das als Urkundenfälschung gem. § 267 StGB sehen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: IMO Erklärungen werden abgeändert?! [Re: Jacob Madsen] #24827 08.05.2018 16:01
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Hazardous Offline OP
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Danke für die Rückantwort. Aber ich habe doch nur ein gross weight der Fibreboard box oder bei OVERPACK gebe ich die Paletten an. Und zusätzlich gebe ich noch das Nettgewicht meiner Gefahrgüter an?!?

Re: IMO Erklärungen werden abgeändert?! [Re: Hazardous] #24829 09.05.2018 08:36
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M.A.T. Offline
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Hallo, Hazardous,
zur Änderung durch andere (echte Urkunde verfälscht) sowie LQ schließe ich mich J. Madsen an.
Wenn unterschiedliche UNNR in einem Versandstück sind (Ihr Pappkarton), wie soll da für einzelne UNNR ein Bruttogewicht angegeben werden? M.E. ist mit der Angabe des Nettogewichts je UNNR der Forderung in 5.4.1.5.1 Genüge getan. Sinngemäß wird übrigens im letzten Satz dieser Randnummer für enthaltene Innenverpackungen auch keine Differenzierung gefordert.
Gruß
M.A.T.

Re: IMO Erklärungen werden abgeändert?! [Re: Jacob Madsen] #24831 09.05.2018 09:03
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

in Bezug der in Rede stehenden "Urkundenfälschung" muss ich mal einhaken.

Ich bin der Auffassung, dass die "IMO-Erklärung" nicht den Status einer Urkunde besitzt und die Änderung der Gewichte wäre auch keine Fälschung im Rechtsverkehr. Im aller schlimmsten Fall wäre es eine "schriftliche Lüge".

Gruß

Udo

Re: IMO Erklärungen werden abgeändert?! [Re: Hazardous] #24832 09.05.2018 09:19
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M.A.T. Offline
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Hallo, Herr Freitag,
ich ziehe für Urkunde die Legaldefinition aus dem StGB § 74:
7. Urkunde: eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen;
M.E. sind durch die DGD / Beförderungspapier / Shippers ohne Zweifel die Voraussetzungen zumindest der Beweisfunktion, ohne sonstigen Vertrag auch der Begründungsfunktion, dieser Definition erfüllt, sobald das Papier unterschrieben ist.
Zur Frage von Änderungen durch Andere deckt sich das mit dem, was beispielsweise die IATA-DGR (8.1.2.6) sagen.
Gruß
M.A.T.


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