MP- Mixed Packaging - Zusammenpacken
#24839
11.05.2018 10:54
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sonnenblume85
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Hallo,
ich bin da mal wieder auf eine Unklarheit gestoßen.
Muss die Außenverpackung des Mixed Packaging (Zusammenpacken in zusammengesetzten Verpackungen) nach 4.1.10 ADR UN-geprüft sein? Ja oder nein? Ich bin mir nicht sicher. Es wird zwar auf 6.1.4.21 ADR verwiesen, aber das bringt mich nicht eindeutig weiter.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Re: MP- Mixed Packaging - Zusammenpacken
[Re: sonnenblume85]
#24840
11.05.2018 11:17
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M.A.T.
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Hallo, Ihre Fundstelle 6.1.4.21 sagt nur, daß die Vorschriften in 6.1.4 für die jeweilige Verpackungsart anzuwenden sind. Die Prüfungen sind dort aber nicht enthalten, sondern ab 6.1.1 (S. 909). Dort sind auch abschließend die Verpackungen genannt, für die das Kapitel nicht gilt. Das verstehe ich so, daß für alle anderen Verpackungen - also auch Außenverpackungen der zusammengesetzten Verpackungen - die Prüfanforderungen gelten. Aus der Rn. 6.1.2.3 auf S. 910 zum Beispiel entnehme ich, daß die Codenummer der Außenverpackung zu verwenden ist; unterläge die Außenverpackung nicht der Prüfanforderungen gäbe es eine solche Codenummer nicht. Falls ich mit diesem Gedanken nicht falsch liege, müssen die Außenverpackungen auch für zusammengesetzte Verpackungen geprüft werden. Gruß M.A.T.
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Re: MP- Mixed Packaging - Zusammenpacken
[Re: sonnenblume85]
#24842
15.05.2018 11:19
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sonnenblume85
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Hallo,
ich habe jetzt mal mit verschiedenen Behörden telefoniert und diese sagen auch, dass die Aussenverpackung UN-geprüft sein muss. Wann macht MP dann überhaupt Sinn? Das ist ja nie eine Erleichterung, oder?
Nutzt das Jemand von euch?
Vielen lieben Dank
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Re: MP- Mixed Packaging - Zusammenpacken
[Re: sonnenblume85]
#24843
15.05.2018 11:52
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M.A.T.
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Hallo, die Zusammenpackung sehe ich weniger als Erleichterung (schon gar nicht betreffend Verpackungsqualität) sondern als Konkretisierung der Grundanforderung, daß nur zusammengepackt werden darf, was nicht gefährlich miteinander reagiert. Darum sind in den MP-Kodierungen die Gefährdungspotentiale der Güter (in Form von VG, Klass.-Code, Verträglichkeitsgruppe oder UNNR) Entscheidungsgrundlage. Die einzige Erleichterung besteht darin, daß ggf. anstatt mehrerer Versandstücke nur eines vorbereitet werden muß. Gruß M.A.T.
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Re: MP- Mixed Packaging - Zusammenpacken
[Re: sonnenblume85]
#24851
22.05.2018 08:47
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DJSMP
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Es geht doch bei den Zusammenpackvorschriften nicht darum, eine Erleichterung zu schaffen. Ganz im Gegenteil!
Die Zusammenpackvorschriften legen erst einmal fest, ob überhaupt verschiedene gefährliche Güter oder gefährliche Güter mit anderen Gütern in einem Versandstück zusammen gefasst werden dürfen oder ob ein Zusammenpacken nicht erlaubt ist "sortenrein" verpackt werden muss.
Bei der Entscheidung, ob zusammengepackt werden darf, spielt in aller erster Linie die chemische Verträglichkeit (wenn also die Innenverpackungen austreten und sich die verschiedenen Güter treffen)eine Rolle.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 22.05.2018 08:48.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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